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Präimplantationsdiagnostik: Kein Blick aufs Ganze


Trotz der kritischen Einladungsworte waren Befürworter der Methode zum Vortrag eingeladen. Zudem äußerten sich ihre Verfechter unter den Zuhörern. Sie alle argumentieren auf zwei Ebenen: Eine Gesellschaft, die den § 218 StGB toleriere und die pränatale Diagnostik, könne die PGD im Grunde nicht mehr ablehnen. Als zweites Argument dienen drastische Einzelfallschilderungen.
Wer so argumentiert, der wolle die PGD immer nur mit Blick auf eine einzelnes Paar sehen. Sie habe darüber hinaus aber eine gesellschaftliche Dimension, wandte Prof. Dr. rer. nat. Regine Kollek ein, Vorsitzende des Ethikbeirats des Bundesgesundheitsministeriums. Diese Kritik ist zutreffend.
PGD bedeutet für eine Gesellschaft Selektion, und seien die Gründe noch so wohl überlegt und die Anwendung auf Einzelfälle beschränkt. Die Befürworter dieser Methode leugnen das letztlich nicht, zögern dieses Eingeständnis aber gern hinaus, indem sie entsprechende Begriffe aussparen oder etwas beleidigt anmerken, man höre sie nicht gern.
Zur gesellschaftlichen Dimension gehört zudem, dass die Begrenzung der PGD ein Wunsch bleiben wird. Ihr Einsatz wird zunehmen, und ihre Möglichkeiten werden rasch, ähnlich wie die der Pränataldiagnostik, viele Frauen mit Kinderwunsch beeinflussen.
Jede schwangere Frau sei besorgt, suggerierte ein Arzt während des Symposiums und begründete so indirekt, warum entsprechende Untersuchungs- und Kontrollmöglichkeiten positiv zu bewerten sind. Wie schön, wenn man heute noch glauben kann, das Besorgtsein habe allein mit der naturgegebenen Befindlichkeit von Schwangeren zu tun – und nichts mit dem Angebot von Ärzten oder der Erwartungshaltung einer Gesellschaft. Sabine Rieser
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