ArchivDeutsches Ärzteblatt18/2000103. Deutscher Ärztetag: Weiterbildung a` la carte

POLITIK: Leitartikel

103. Deutscher Ärztetag: Weiterbildung a` la carte

Korzilius, Heike

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LNSLNS Der 103. Deutsche Ärztetag Anfang Mai in Köln
wird sich mit der Novellierung von (Muster-)Weiterbildungs-
und (Muster-)Berufsordnung beschäftigen.

Ein Dauerbrenner steht auch beim 103. Deutschen Ärztetag wieder ganz oben auf der Tagesordnung. Die Delegierten, die sich vom 9. bis 12. Mai in Köln versammeln, sollen die Weichen für eine Weiterentwicklung der (Muster-) Weiterbildungsordnung stellen. Dazu hat der Vorstand der Bundesärztekammer Eckpunkte erarbeitet. „Wir wollen eine Bildungsordnung schaffen, die den aktuellen medizinischen Versorgungsbedarf und die neue wissenschaftliche Entwicklung berücksichtigt“, beschreibt Dr. med. H. Hellmut Koch die Ziele der Novellierung. Koch ist Präsident der Bayerischen Landesärztekammer und Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer. Die Struktur der Weiterbildungsordnung müsse einfacher und flexibler werden, klare Begrifflichkeiten enthalten, der Qualitätssicherung dienen und die berufsbegleitende Weiterbildung ermöglichen.
Ergebnis frühestens in
zwei oder drei Jahren
An diesem Projekt haben die Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer in den letzten zwei Jahren gearbeitet. Der 100. Deutsche Ärztetag in Eisenach und der 101. Deutsche Ärztetag in Köln hatten ihnen dazu den Auftrag erteilt. Dennoch werden die Eckpunkte, die der Vorstand dem 103. Deutschen Ärztetag vorlegen will, nicht von allen Landesärztekammern begrüßt. Die geltende (Muster-)Weiterbildungsordnung stammt aus dem Jahr 1992 und wurde erst 1997 von der letzten Ärztekammer umgesetzt. „Ich habe Verständnis für die Skepsis, dass wir jetzt schon wieder reformieren“, räumt Koch ein. Aber seit 1992 habe sich das medizinische Umfeld sehr gewandelt. Zudem dauere die Diskussion über eine Novellierung der Weiterbildungsordnung immer lange, sodass frühestens im Jahr 2002 oder 2003 mit einem Ergebnis zu rechnen sei. „Wir werden dem Deutschen Ärztetag keine fertige Neufassung vorlegen, sondern Vorlagen für eine neue Struktur liefern“, so Koch.
Im Einzelnen sehen die Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung vor, dass das Gebiet wie bisher in der gültigen Weiterbildungsordnung abschließend definiert ist und sämtliche innerhalb des Gebietes zu erwerbenden Kompetenzen umfasst. Die Facharztweiterbildung beschreibt die obligatorischen Kenntnisse für alle Ärzte dieser Fachgruppe. Dar-
über hinaus können innerhalb des Gebietes zusätzliche Kompetenzen, zum Beispiel Zusatzbezeichnungen, individuell erworben werden. Die fakultative Weiterbildung soll entfallen. Sofern Qualifikationen, die bislang unter die fakultative Weiterbildung fallen, erhalten bleiben sollen, können diese zum Beispiel in Schwerpunkte oder Zusatzbezeichnungen überführt oder in die Facharztweiterbildung zurückverlagert werden.
Um beim Erwerb einer Zusatzbezeichnung zu vermeiden, dass Weiterbildungsinhalte erlernt werden müssen, die nicht gebietskonform sind und damit auch nicht ausgeübt werden dürfen, sehen die Eckpunkte ein „Menü-Modell“ vor. Lassen sich die Inhalte einer Zusatzbezeichnung bestimmten Gebieten zuordnen, gliedern sich die Weiterbildungsinhalte in Basiskenntnisse und in Kenntnisse, die einzelnen Gebieten zugeordnet sind. Die Basiskenntnisse müssen demnach von allen nachgewiesen werden, die gebietsspezifischen Kenntnisse müssen nur für das jeweilige Fachgebiet erlernt werden.
Nachqualifikation
ermöglichen
Der Begriff „Fachkunde“ soll entfallen, nicht aber die Möglichkeit einer gebietsbezogenen, nicht obligatorischen Qualifikation, die auch während der Facharztweiterbildung erworben und im Rahmen der Facharztprüfung geprüft und bescheinigt werden kann. Wird die Qualifikation berufsbegleitend erworben, müssen die Kenntnisse in einer eigenen Prüfung vor der Ärztekammer nachgewiesen werden. Der Wegfall der Fachkunde ist im Weiterbildungsausschuss der Bundesärztekammer jedoch nur mit knapper Mehrheit beschlossen worden. Dieser Punkt, so Koch, werde auf dem Ärztetag wohl ausführlich diskutiert werden müssen. !
Die Eckpunkte zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung sehen weiter vor, den Befähigungsnachweis als fakultatives, theoretisches und berufsbegleitendes Instrument einzuführen, das auch der „Nachqualifikation“ dienen kann. Neu einzuführende Befähigungsnachweise soll der Vorstand der Bundesärztekammer vorschlagen, die dann von den Landesärztekammern beschlossen werden. Unter anderem werde damit sichergestellt, dass beispielsweise neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zeitnah in die medizinische Versorgung eingeführt werden können, heißt es zur Begründung. Koch zufolge wird dieses Instrument in einigen Landesärztekammern bereits mit gutem Erfolg angewendet.
Bessere Anpassung
an EU-Vorgaben
Die Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer schlagen darüber hinaus die Möglichkeit vor, die Weiterbildung in verwandten Gebieten über einen „common trunk“ zu organisieren. Für eine solche Basisweiterbildung müssten jedoch zunächst konkrete Inhalte definiert werden, bevor eine Einführung für einzelne Gebiete beschlossen werden könne. Zudem müsse sichergestellt sein, dass genügend Weiterbildungsstätten eine solche Basisweiterbildung vermitteln können. Die Konformität mit EU-Regelungen ist ein weiteres Anliegen des Reformvorschlags. Daher sollen in einer novellierten (Muster-)Weiterbildungsordnung die Mindestweiterbildungszeiten der Schwerpunkte drei Jahre betragen. Koch: „Wir müssen uns besser anpassen, um die Migrationsfähigkeit deutscher Ärztinnen und Ärzte zu verbessern.“ Nach EU-Vorgaben müssen die nachgewiesenen Zeiten für eine Spezialisierung innerhalb eines Fachgebietes mindestens drei Jahre betragen. Nur dann können erworbene Titel ohne zusätzliche Prüfung EU-weit anerkannt werden. Koch hofft nun, dass der Deutsche Ärztetag den Vorstand der Bundesärztekammer damit beauftragt, das Konzept zur Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung mit Inhalt zu füllen. Heike Korzilius

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