Erste Details für ein Cannabisgesetz haben im politischen Berlin in der vergangenen Woche für Aufsehen gesorgt. Der Bund beeilte sich, Veröffentlichungen aus einem internen Arbeitsentwurf herunterzuspielen. Alles kann sich ändern, ist der Tenor. Klar ist aber, ohne Europa geht gar nichts.
Die Europäische Union (EU) ist bei den Änderungen der deutschen Cannabispolitik das Nonplusultra und die Hürde, die es zu überspringen gilt, bevor ein Gesetz in Deutschland kommt. Das verlautete in der vergangenen Woche aus Regierungskreisen. Der Grund ist vor allem, dass die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP – vor allem Letzteren liegt in besonderem Maße etwas an der Legalisierung von Cannabis – eine Bauchlandung in Europa vermeiden will. Verhindern wolle man vor allem einen „Morbus Scheuer“, wie es in Berlin hieß. Damit ist der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gemeint, der mit einem Prestigeprojekt der CSU, einer Pkw-Maut, europarechtlich gescheitert war. Deshalb sollen zunächst Eckpunkte für eine Reform mit acht Ministerien abgestimmt werden. Neben dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sind das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, jenes für Wirtschaft und Klimaschutz, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Finanzen sowie das Bundesministerium für Justiz und das Bundesinnenministerium mit dem Gesetzesvorhaben befasst. Stehen die Eckpunkte, sollen diese vom Bundeskabinett verabschiedet werden – und dann zur Prüfung auf die europäische Ebene weitergegeben werden. Erst wenn Brüssel und Straßburg grünes Licht signalisieren, soll ein Gesetzentwurf folgen, hieß es. „Wenn die Prüfung ergibt, dass es rechtlich nicht geht, werden wir kein Gesetz vorlegen“, hieß aus der Regierung. Allerdings sei man zuversichtlich, dass es juristisch klappen könnte. Hintergrund sind unter anderem rechtliche Vorgaben, nach denen die Staaten zu Maßnahmen verpflichtet sind, die zur Unterbindung von unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln nötig sind.
Arbeitspapier bisher nur Ideensammlung
In Deutschland könnte Cannabis künftig rechtlich gar nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Die Regierung spricht bei dem Vorhaben von einer „großen Lösung“, an der gearbeitet werde. Umso verärgerter zeigte sie sich in der vergangenen Woche über erste mögliche Details zu den Eckpunkten, die an die Presse durchgestochen worden waren. Wie es in Ministeriumskreisen hieß, gebe es noch „erheblichen Klärungsbedarf“ bei den Detailfragen. Die Vorlage eines Eckpunktepapiers war zunächst von der Regierung dementiert worden. Das als vertraulich gekennzeichnete „Eckpunktepapier der ressortübergreifenden Arbeitsgruppen zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken“, über das zunächst das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet hatte, liegt auch dem Deutschen Ärzteblatt vor. Da es nicht ressortabgestimmt ist, ist es auch nicht mehr als eine erste Ideensammlung. Aber es zeigt eine grobe Richtung an, wohin die Reise gehen könnte – und worüber Ampelkoalition und Ministerien brüten. Wie unklar vieles ist, zeigt ein Beispiel. Der Onlineverkauf soll verboten werden, hieß es aus Regierungskreisen. In dem Papier ist der Verkauf noch angedacht. Vorgesehen ist derzeit, dass der Eigenanbau von Cannabis straffrei werden soll. Das soll auch für den Besitz und Verkauf in eng gesetzten Grenzen und mit vielen Vorgaben gelten. Die Produktion soll unter strengen Auflagen nur in Deutschland erlaubt sein. Einfuhren soll es nicht geben dürfen. Unterschiedliche Vorgaben werden für Jugendliche und Erwachsene gemacht. Alles in allem sei das Ziel, durch die Legalisierung die gesundheitlichen Risiken zu verkleinern, die durch den Schwarzmarkt und den unkontrollierten Anbau und Verkauf entstünden, hieß es aus Regierungskreisen. Der Kinder- und Jugendschutz stehe im Vordergrund. Daher ist auch ein striktes Werbeverbot geplant. Thorsten Maybaum,
Tobias Lau, Rebecca Beerheide









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