

Das Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD Hamburg) hat vom Bund die Aufgabe erhalten, die geplante Legalisierung von Cannabis wissenschaftlich zu beleuchten. Das Gutachten soll bis zum 31. März dieses Jahres vorliegen. Der Auftrag wurde Ende des vergangenen Jahres vergeben. Ziel sei es, dem Ministerium rund zwei Wochen vorher die Ergebnisse zu präsentieren, sagte Projektleiter Jakob Manthey vom ISD Hamburg. Das Forscherteam, das bereits im Oktober des vergangenen Jahres eine Ausarbeitung zur Cannabislegalisierung erstellt hatte, die als Vorlage für die Eckpunkte zur Cannabislegalisierung diente, hat aus dem Ministerium acht Fragen mit auf den Weg bekommen, die unter diversen Gesichtspunkten beleuchtet werden sollen. Eine Zielebene beziehe sich etwa auf die gesundheitlichen Aspekte der Cannabislegalisierung, erklärte Manthey. Das betreffe etwa Konsum, Folgen für den Straßenverkehr und auch Abhängigkeitsaspekte. Darüber hinaus gehe es um den Jugendschutz sowie um die Auswirkungen auf den illegalen Drogenhandel. In dem Projekt soll konkret der Wissensstand zu den Auswirkungen der Cannabislegalisierung zusammengefasst werden. Dazu soll es einerseits eine systematische Literaturrecherche geben. Darüber hinaus beziehen die Forscher fünf Fachleute aus Kanada, USA, Uruguay und der Schweiz ein. Analysiert werden sollen damit auch die Erfahrungen aus Nord- und Südamerika, den Niederlanden und der Schweiz. Das Bundeskabinett hatte Ende Oktober vergangenen Jahres Eckpunkte für die von der Ampelkoalition geplante kontrollierte Abgabe beschlossen. Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen demnach rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken möglich werden. may
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