

Auch wenn die Geschwindigkeit auf einer Autobahn (hier: in Sachsen-Anhalt) auf 60 km/h begrenzt ist und regelmäßig Kontrollen der Fahrbahn durchgeführt werden, muss ein Autofahrer nicht mit einem zwölf Zentimeter tiefen Schlagloch rechnen; er kann den Verkehrssicherungspflichtigen (hier: das Land Sachsen-Anhalt) für den Schaden haftbar machen (Landgericht Halle, Az.: 7 0 470/97). WB
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