ArchivDeutsches Ärzteblatt5/2023Kinder- und Jugendärzte: Keine Budgetierung mehr

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Kinder- und Jugendärzte: Keine Budgetierung mehr

Maybaum, Thorsten

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Mehrfach hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) es angekündigt, nun soll alles ganz schnell gehen: In der vergangenen Woche haben sich die Abgeordneten im Bundestag erstmals mit der Entbudgetierung der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte befasst.

Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen soll mit der Reform der Ampelkoalition verbessert werden. Foto: Jokic/iStock
Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen soll mit der Reform der Ampelkoalition verbessert werden. Foto: Jokic/iStock

Die Entbudgetierung der Kinder- und Jugendärzte befindet sich auf dem Weg. Die Reform soll über einen Änderungsantrag kurzfristig an das Gesetz zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) angehängt werden. Die erste Runde im Parlament hat das Gesetz bereits gemacht. „Wir werden jetzt als erste Facharztgruppe in der Niederlassung die Kinderärzte komplett aus dem Budget herausnehmen“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vergangene Woche im Parlament. Das geschehe auch im Hinblick auf einen Mangel an Kinderärzten. „Junge Ärztinnen und Ärzte, die sich für diesen Beruf entscheiden, werden ohne Budgetierung praktizieren können“, so der Minister. Die Kinderärzte würden dadurch künftig auch in der Lage sein, das zu tun, was sie medizinisch für richtig hielten. Sie müssten nicht mehr über Budgetfragen nachdenken. Das medizinisch erforderliche könne wieder in den Vordergrund gestellt werden. Die Regelung soll für alle Leistungen der allgemeinen Kinder- und Jugendmedizin gelten, vorausgesetzt die Patienten haben das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, wie aus dem Änderungsantrag für das Gesetz hervorgeht.

Rückwirkende Pauschale

Der Minister wies auch im Parlament darauf hin, dass man neben der künftigen Entbudgetierung dafür gesorgt habe, dass die zuletzt erfolgten Leistungen der niedergelassenen Pädiater nachträglich vollständig vergütet werden. GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung hatten sich Anfang der Woche auf zusätzliche Mittel in Höhe von 49 Millionen Euro verständigt, die für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen rückwirkend bereitgestellt werden. Konkret erhalten die Ärztinnen und Ärzte für die Versorgung von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im 4. Quartal 2022 und im 1. Quartal 2023 jeweils einen Zuschlag zur Versicherten- und Grundpauschale von etwa 7,50 Euro. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Kind wegen einer Atemwegserkrankung in der Praxis behandelt worden ist. Lauterbach hatte die Krankenkassen und die KBV dazu aufgefordert, eine Lösung für die nicht bezahlten Leistungen zu finden. Im Zuge der hohen Fallzahlen bei den Atemwegserkrankungen hatten die Kinder- und Jugendärzte viele Leistungen erbracht, die sie wegen der Budgets nicht bezahlt bekommen haben. „Rückwirkend gibt es Geld und nach vorne wird entbudgetiert. Wir haben Wort gehalten“, sagte Lauterbach dazu im Bundestag. Zustimmung erhielt er dafür aus der Ampelkoalition. „Die Entbudgetierung für die Kinderärzte ist eine unfassbar gute Nachricht“, sagte die Gesundheitspolitikerin Kathrin Helling-Plahr (FDP). Der Gesundheitspolitiker Lars Lindemann (FDP) stellte klar, dass nicht nur die Leistungen der Pädiater auf die Agenda gehörten, sondern auch die der Hausärzte. Das habe man im Koalitionsvertrag so vereinbart.

Kritik am Lösungsweg

Die FDP-Fraktion wolle aber eigentlich die Abschaffung aller Budgets. Das werde man im Auge behalten. Darüber hinaus wäre für Lindemann die ideale Lösung, die Leistungen, die für Kinder- und Jugendliche erbracht werden, von der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) in die extrabudgetäre Vergütung (EGV) zu überführen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) habe hingegen den Weg über einen Vorwegabzug vorgeschlagen. Zu der zu erwartenden Höhe der Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist dem Änderungsantrag bisher nichts zu entnehmen. Die Details zu den Fragen der Transparenz und zu den Abrechnungsmodalitäten sowie zu den Regeln für mögliche Rückforderungen durch die Krankenkassen soll die gemeinsame Selbstverwaltung aus Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen regeln. Nach der ersten Beratung im Parlament geht der Antrag nun in die weiteren Beratungen. Thorsten Maybaum

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