ArchivDeutsches Ärzteblatt19/2000Gebührenordnung für Ärzte: Korrekturen zum neuen Ratgeber

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Gebührenordnung für Ärzte: Korrekturen zum neuen Ratgeber

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LNSLNS In der soeben erschienenen überarbeiteten Buchausgabe des Deutschen Ärzte-Verlags GmbH zur „Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“, in die die Vergütungsbedingungen des Standardtarifs in § 5 b einbezogen werden mussten, sind Korrekturen erforderlich. Bei der Drucklegung des Gebührenverzeichnisses (Seite 30 ff.) sind Zuschläge zu ärztlichen Leistungen, die nur mit dem Einfachsatz (ohne Multiplikator) der Gebührenordnung berechnungsfähig sind, als steigerungsfähig aufgeführt worden. Diese Zuschläge beziehungsweise Gebührenordnungspositionen sind in der Regel „Kostenersatz“ und deshalb nur mit dem Einfachsatz berechnungsfähig. Fälschlicherweise sind sie unter der neu eingeführten Spalte mit dem Steigerungsfaktor des Standardtarifs (1,7fach, 1,3-fach, 1,1fach) vermerkt. Im Einzelnen
betrifft dies die in den nachstehend genannten Kapiteln als Zuschläge, zum Beispiel A, B, C usw., oder als Gebührenordnungsnummern aufgeführten Positionen; die jeweiligen Seitenzahlen in der GOÄ-Broschüre des Deutschen Ärzte-Verlags sind angegeben.
Die nachstehende Auflistung kann in die Broschüre eingelegt werden: Es empfiehlt sich, die DM-Beträge bei den aufgeführten Zuschlägen beziehungsweise Gebührenordnungsnummern – soweit
sie in der Spalte des jeweiligen Steigerungsfaktors für den Standardtarif im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind – zu streichen.
Es handelt sich um Zuschläge beziehungsweise Gebührenordnungsnummern aus folgenden Kapiteln:
Kapitel B II
Zuschläge A, B, C, D, K 1 (Seite 34/35)
Kapitel B IV
Nr. 52 (Seite 40)
Kapitel B V
Zuschläge E, F, G, H, J, K 2 (Seite 42/43)
Kapitel B VI
Nrn. 95 und 96 (Seite 44)
Kapitel C VI
Nrn. 401, 404, 405, 406 (Seite 56/57)
Kapitel C VIII
Nrn. 440 bis 449 (Seite 61 bis 63)
Kapitel O I
Nrn. 5328 und 5335 (Seite 219)
Nr. 5377 (Seite 224)
Kapitel O II
Nrn. 5480 bis 5485 (Seite 231/232)
Kapitel O III
Nrn. 5732, 5733 (Seite 234)
Kapitel O IV
Nrn. 5803 (Seite 235)
Nrn. 5832, 5833 (Seite 236)
Nrn. 5841 (Seite 237)
Nrn. 5852, 5853, 5854 (Seite 238) BÄK

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