SPEKTRUM: Leserbriefe
Transplantation: Ergänzung
Zu der Bekanntgabe der Bundesärztekammer zur Organtransplantation und dem Kommentar dazu „Richtlinien für die Warteliste und für die Organvermittlung“ von Prof. Dr. jur. Dr. med. h. c. Hans-Ludwig Schreiber und Prof. Dr. med. Axel Haverich in Heft 7/2000:


1. Die Richtlinien beruhen in wesentlichen Teilen auf den erstmals im Transplantationskodex der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Transplantationszentren unter ihrem damaligen Vorsitzenden Prof. R. Pichlmayer verabschiedeten Grundsätzen. Dieser Kodex wurde 1990 nach Hinzukommen der ehemaligen Zentren der DDR fortgeschrieben. Nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft zugunsten der Wissenschaftlichen Transplantationsgesellschaft wurden die Grundsätze unter den jeweiligen Generalsekretären weiterentwickelt.
2. Die Grundsätze wurden bislang im Board von Eurotransplant nach ausführlicher Diskussion jeweils eingeführt.
3. Die derzeitige Organkommission bei der Bundesärztekammer wurde seinerzeit noch von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Transplantationszentren angeregt und hat ihre Arbeit unter praktisch gleicher Zusammensetzung bereits vor der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes aufgenommen. Dabei wollte die Kommission bewusst nichtmedizinischen Sachverstand einbeziehen. So gehören dem 17-köpfigen Gremium nur sechs Transplantationsmediziner an und acht Mitglieder aus nichtmedizinischen Berufen.
Im Hinblick auf die im Rahmen der Transplantationsmedizin wichtige Einbeziehung der Öffentlichkeit und der dort geführten Diskussionen sind diese Hinweise nicht ohne Bedeutung.
Prof. Dr. med. F. W. Eigler, Sundernholz 13, 45134 Essen
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