POLITIK
Schwangere Ärztinnen: Weiterarbeiten oft problematisch


Etwa die Hälfte der Ärztinnen hat Bedenken, ihrem Arbeitgeber von einer Schwangerschaft zu erzählen. Denn zu oft geht eine solche Meldung mit einem Beschäftigungsverbot einher, wie aus einer kürzlich veröffentlichten bundesweiten Befragung von knapp 4 800 Ärztinnen hervorgeht.
Einschränkungen in der Weiterbildung, OP- oder komplettes Tätigkeitsverbot und Personalnot sind einige der Gründe, aus denen Ärztinnen eine Schwangerschaft häufig nicht mitteilen wollen. Gerade zu Zeiten der Coronapandemie durften Schwangere nicht weiterarbeiten: In den Jahren 2020 bis 2022 hatte knapp die Hälfte der Befragten ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten, 30 Prozent berichteten von Einschränkungen der Tätigkeit. Vor der Pandemie waren es elf Prozent.
„Oftmals machen sich die Arbeitgeber nicht die Mühe, genauer zu ermitteln, wie und in welchem Umfang eine Weiterarbeit während der Schwangerschaft möglich sein kann“, sagte Dr. med. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes (MB). Denn der Umfrage des MB zufolge kommen Arbeitgeber häufig nicht der gesetzlichen Verpflichtung nach, jede Tätigkeit auf ihre Gefährdung hin zu prüfen. Bei 40 Prozent der befragten Ärztinnen fanden keine allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen statt. Johna kritisierte, dass selten von einem partiellen Beschäftigungsverbot mit reduzierter Stundenzahl Gebrauch gemacht wird: „Das ist aus meiner Sicht Verschwendung dringend benötigter ärztlicher Arbeitszeit.“ Auch die Aufsichtsbehörden trügen hier eine Mitschuld. „Gerade in Bayern und Baden-Württemberg gibt es sehr restriktive Forderungen der Behörden,“ so Johna. Das könne dazu führen, dass die Arbeitgeber verunsichert seien, sodass sie eher ein Beschäftigungsverbot aussprechen würden. Dieses Thema wird auch in den Fach-Arbeitsausschüssen im Bundesfamilienministerium diskutiert. Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes soll Ende März für die Gefährdungsbeurteilung eine grundsätzliche Entscheidung getroffen werden.
OP-Verbot für Schwangere
Vor allem operative oder interventionelle Eingriffe dürfen von Schwangeren nicht durchgeführt werden: 2022 bekamen knapp 80 Prozent der Befragten ein Verbot, Eingriffe vorzunehmen. Dr. med. Maya Niethard, Projektleiterin der Initiative Operieren in der Schwangerschaft (OPidS) bemängelte, dass die Gefährdungslage oftmals nicht individuell beurteilt würde. „Aktuell finden Sie kaum einen sichereren Arbeitsplatz als den einer Chirurgin im OP.“
Auch auf die Dauer der Weiterbildung hat ein Beschäftigungsverbot Folgen. Nur etwa ein Drittel konnte in der Zeit der Pandemie seit 2020 Weiterbildungsinhalte erwerben, bei knapp der Hälfte war das aufgrund von Einschränkungen oder Umgestaltungen der Tätigkeit nicht der Fall. Etwa ein Fünftel der Befragten erklärte, weniger Weiterbildungsinhalte als vor der Schwangerschaft erworben zu haben.
„Die Beschäftigungsverbote greifen auch schon im Studium,“ sagte die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes (DÄB), Dr. med. Christiane Groß, unter anderem mit Hinblick auf die strikten Fehlzeitenregelung von maximal zehn Tagen pro Tertial im Praktischen Jahr. Studierende machen in der Umfrage allerdings nur einen kleinen Teil aus. Zwei Drittel der Befragten befand sich während der Schwangerschaft in Weiterbildung, ein Fünftel war in dieser Zeit Fachärztin und neun Prozent waren Oberärztin.
Die Onlinebefragung entstand aus einer Initiative des MB, des DÄB, des OPidS, der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie, des Verbandes der Chirurginnen und des Verbandes leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte. Dr. med. Mirjam Martin
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