

BERLIN. Einen besseren Schutz vor gesundheitsgefährdenden Stoffen in der humanmedizinischen Betreuung will das Bundesarbeitsministerium mit einer technischen Regel für Gefahrenstoffe schaffen. Das Ministerium reagiert damit auf Kontrollergebnisse der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), wonach erbgutverändernde Stoffe im Urin von Beschäftigten in Gesundheitsberufen nachgewiesen wurden. Diese hatten ungeschützt mit Zytostatika gearbeitet. Information: BGW, Hamburg, Telefon 0 40/20 02 07-0. RA
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