ArchivDeutsches Ärzteblatt17/2023Honorar für Coronaimpfung: Schwierige Verhandlungen

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Honorar für Coronaimpfung: Schwierige Verhandlungen

Beerheide, Rebecca

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Rebecca Beerheide, Leiterin politische Redaktion
Rebecca Beerheide, Leiterin politische Redaktion

Es gibt ein neues Kapitel in der politischen Diskussion um die Honorierung der Impfung gegen SARS-CoV-2: Kurz vor der Vorlage eines regelmäßigen Impfplans durch die Ständige Impfkommission (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe) ist weiterhin in vielen Regionen in Deutschland die Höhe der Honorare für Ärztinnen und Ärzte in der Regelversorgung unklar. Bei Redaktionsschluss konnten erst in acht der 17 Regionen die Verhandlungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Landesverbänden der Krankenkassen abgeschlossen werden. Dabei hätten Ergebnisse bis zum 8. April vorliegen sollen.

Zum Hintergrund: Mit dem Auslaufen der Coronavirus-Impfverordnung zum Jahresende 2022 sollten die Impfungen in die Regelversorgung überführt werden. Den Impfstoff zahlt weiterhin der Bund – und damit der Steuerzahler –, die Honorare für die ärztliche Leistung der Aufklärung und Impfung soll von den Krankenkassen übernommen werden. Der Bund zahlte dafür 28 Euro, am Wochenende sogar 36 Euro. Die Sicherstellung für Schutzimpfungen liegt bei den Krankenkassen, daher liegt die Verantwortung für die Honorarverhandlungen auf Landesebene. Während das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im November 2022 noch forderte, bis zum 1. Januar müsse das Honorar bereits auf regionaler Ebene verhandelt sein, konnten Ärzteschaft und Krankenkassen die Gesundheitspolitiker überzeugen, ihnen noch ein Quartal Zeit für die regionalen Verhandlungen geben. Mit Murren stimmte das BMG zu.

Und nun? In den acht Regionen, in denen in den drei Monaten eine Einigung erzielt werden konnte, ist das Bild relativ einheitlich: Rund 15 Euro beträgt das ärztliche Honorar für die aufwendigere Beratung und Impfung, außerdem wurde die Grippeschutzimpfung auf etwa 10 Euro angehoben. Historisch gewachsen kommt es so zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen zu einem Kuriosum: Während im Bereich der KV Westfalen-Lippe nach Ostern eine Einigung erzielt werden konnte, verhandelt man in der KV Nordrhein weiterhin. Es gibt KVen, in denen versucht wurde, über das Honorar anderer, gefragterer Impfungen einen Inflationsausgleich zu schaffen. Das hat zumindest in den bisher erfolgreich abgeschlossenen KVen ein wenig über den Hebel der Grippeschutzimpfung geklappt.

Doch insgesamt hat sich die Selbstverwaltung mit den langen Honorarverhandlungen bei einem politisch sensiblen Thema wie der Coronaimpfung erneut nicht von ihrer besten Seite gezeigt. Landes- und Bundespolitik werden wieder mit Kopfschütteln auf die langwierigen Verhandlungen schauen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wollte die Beteiligten bereits zum Rapport bitten – dieses Gespräch wurde inzwischen abgesagt. Der Teilnehmerkreis mit den Landesverbänden der Krankenkassen wäre groß geworden, gleichzeitig ist die Bundesebene gar nicht Empfänger einer Ermahnung. Die Landesminister halten sich zumindest öffentlich zurück. Das BMG ließ mitteilen: Man beobachte das Geschehen „aufmerksam“ und würde gegebenenfalls die Akteure doch an den Tisch holen.

Die Selbstverwaltung steht bei vielen gesundheitspolitischen Akteuren auf Bundes- und Landesebene seit Jahren unter scharfer Beobachtung. Die Quittung für Ärgernisse aus der Vergangenheit ist schon spürbar: Alle Seiten werden immer öfter nicht mehr beteiligt oder erst zu einem späteren Zeitpunkt über Planungen unterrichtet. Alle in der Selbstverwaltung Beteiligten sollten ein Interesse haben, dass dieser Rechnungsbetrag der Missachtung durch diese Impfhonorarverhandlungen nicht noch weiter steigt.

Rebecca Beerheide
Leiterin politische Redaktion

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