

Ob es bei der Krankenhausreform feste Versorgungsstufen geben soll, ist umstritten. Für den Bund und die Regierungskommission sind sie elementarer Teil der Reform und können bei einer schnellen Transition helfen. Die Bundesländer fürchten nach wie vor um ihre Planungshoheit.
Bei der geplanten Krankenhausreform gehen die Vorstellungen der Bundesländer und des Bundes weiter auseinander. Anfang Mai hatten sich die Amtschefs der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in einer Beschlussempfehlung gegen die Vorgabe von Versorgungsstufen und für Abweichungsmöglichkeiten bei den Leistungsgruppen ausgesprochen.
Der Bund will hingegen an möglichst bundeseinheitlichen Regelungen festhalten und diese auch in einer Folgenabschätzung der Krankenhausreform auf die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen als Grundlage nehmen. Das geht aus einem Papier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor, das dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vorliegt. Diese Abschätzung sowie drei weitere Simulationen soll die Unternehmensberatung Oberender gemeinsam mit dem Softwareentwickler BinDoc übernehmen, teilten das BMG und Oberender dem DÄ mit.
Die erste Folgenabschätzung wird rund um den 23. Mai erwartet, wenn sich die Spitzen von Bund und Ländern zur nächsten Beratungsrunde treffen. Für die Analyse sollen die geplanten Leistungsgruppen sowie Level zugrunde gelegt werden, die die Regierungskommission Krankenhaus im vergangenen Dezember vorgeschlagen hatte. Konkret sollen das dreistufige Notfallstufenkonzept des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie die 64 Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen genutzt werden. Als Datengrundlage sollen etwa die Qualitätsberichte der Krankenhäuser sowie Daten zu abgerechneten diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) verwendet werden.
Mit der Einführung von Leistungsgruppen sollen Krankenhäuser nur die Fälle behandeln, für die sie eine entsprechende personelle und technische Ausstattung vorhalten können. Mit der Einteilung in Level sollen Krankenhäuser daran geknüpft bestimmte Leistungen erbringen dürfen.
Level wichtig für zügige Reform
Prof. Dr. med. Christian Karagiannidis, Intensivmediziner der Universität Witten/Herdecke und Mitglied der Regierungskommission, erläuterte kürzlich auf der Veranstaltung „Zukunft der Gesundheitsversorgung“ die praktische Bedeutung der Levels. „Eine Reform ohne Level könnte man zwar technisch bauen, dafür würden wir aber mehrere Jahre brauchen“, sagte er. Die Strukturvoraussetzungen müssten an Leistungsgruppen gekoppelt und genau definiert werden, so Karagiannidis. Damit wäre man hierzulande ungefähr fünf bis sieben Jahre beschäftigt. „Die Zeit haben wir nicht in Anbetracht des demografischen Wandels.“
Zudem befürwortet er eine kluge Verteilung der Krankenhausbetten. „Wenn wir optimistisch schätzen, dann haben wir Ende der 20er-Jahre 30 Prozent weniger Betten zur Verfügung“, sagte Karagiannidis. Diese Entwicklung sei auch mit Veränderungen im ärztlichen Bereich zu erklären, wie etwa der Wunsch nach mehr Work-Life-Balance. Aktuell gebe es rund 440 000 Krankenhausbetten in Deutschland. Ziehe man 30 Prozent ab, könne immer noch eine gute Versorgung sichergestellt werden, vorausgesetzt die Betten würden vernünftig verteilt, so Karagiannidis. Anstatt der 164 Klinikstandorte des Level 3 der G-BA-Notfallstufen sollte es 185 Standorte geben, erklärte er. Anstelle 261 Level-2-Kliniken bräuchte es 350 Standorte. Level-1-Krankenhäuser sollte es deutlich weniger geben: Statt 648 nur noch 350 Standorte. Krankenhäuser, die keinem Level zugeordnet werden können, würden wegfallen und es bräuchte 280 statt 350 Fachkliniken, so Karagiannidis. Insgesamt sei das Zielbild 1 165 Krankenhäuser mit knapp 320 000 Betten.
Einigung besteht mittlerweile darin, dass die Geburtshilfe künftig auch von kleineren Krankenhäusern angeboten werden könne. Das BMG sieht zudem das sogenannte Level F vor. Hierzu sollen Fachkliniken, Bundeswehrkrankenhäuser und berufsgenossenschaftliche Kliniken zählen. Charlotte Kurz
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.