

Begleitend zur Krankenhausreform will der Bund ein Transparenzverzeichnis mit Daten zur Krankenhauslandschaft veröffentlichen. Patienten und Ärzte sollen sich künftig besser über die Leistungen der einzelnen Krankenhäuser informieren können. Ziel ist auch, die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern.
Die umfangreiche Transparenzoffensive zur Qualität der Krankenhäuser soll zum 1. April 2024 veröffentlicht werden. Geplant ist ein interaktives, leicht verständliches Onlineportal, das insbesondere Patientinnen und Patienten über das Leistungsangebot der Krankenhausstandorte informieren soll. Das Transparenzportal richtet sich aber auch an die Ärzteschaft. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Zuge der Erarbeitung der Krankenhausreform immer wieder betont, dass er ein solches Portal etablieren wolle.
Entsprechende Vorgaben aus seinem Haus sind nun in der Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) geregelt. Der Entwurf liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor. Konkret soll ein neuer § 135 d in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) eingefügt werden.
Neben diesem Entwurf arbeitet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) derzeit an einem weiteren Gesetz zur großen Krankenhausreform. Darin soll eine Neugestaltung der Krankenhausplanung, insbesondere mithilfe von Leistungsgruppen, geregelt werden. Zudem ist eine Vorhaltefinanzierung vorgesehen. Bund und Länder haben sich am 10. Juli auf ein entsprechendes Eckpunktepapier zur Krankenhausreform geeinigt.
Das Transparenzverzeichnis ermögliche dem vorliegenden Entwurf zufolge eine zugängliche und für jedermann verständliche Information, an welchem Krankenhausstandort welches Leistungsangebot mit welcher Fallzahl und welcher personellen Ausstattung erbracht werde, den Patientinnen und Patienten die Auswahl des für ihre Behandlung am besten geeigneten Krankenhausstandorts.
Wettbewerb ankurbeln
Auch einweisende Ärztinnen und Ärzte sollen über die Qualität und die Leistungen der Krankenhäuser angemessen informiert und aufgeklärt werden. Das Transparenzverzeichnis soll darüber hinaus den Wettbewerb um mehr Qualität in der medizinischen Versorgung stärken, indem die Krankenhausstandorte die Leistungs- und Qualitätsdaten anderer Einrichtungen als Orientierung für eigene Verbesserungsmaßnahmen nutzen, argumentiert das BMG.
Zudem stärke ein solches Transparenzverzeichnis auch die intrinsische Motivation der Beschäftigten der Krankenhäuser, stetig Verbesserungspotenziale zu heben und Prozesse im Versorgungsgeschehen zu optimieren. In der Folge werde durch die Qualität der Krankenhausbehandlung gesteigert.
Das BMG will das Portal außerdem langfristig weiterentwickeln. „Perspektivisch sollen auch Qualitätsvergleiche bei an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern ermöglicht werden“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) soll dabei die entsprechenden Daten zusammenführen und auswerten. Das Portal werde zudem fortlaufend auf Basis neuer Datenauswertungen aktualisiert.
Konkret sollen verschiedene Daten im Transparenzportal veröffentlicht werden. Darunter sind erbrachte Leistungen der Krankenhäuser, die personelle Ausstattung je Leistungsgruppe sowie patientenrelevante Ergebnisse aus Qualitätssicherungsverfahren (Kasten). Zudem sollen die Kliniken bestimmten Level zugeordnet werden.
Ärztliches Personal übermitteln
Die Krankenhäuser werden demnach gesetzlich verpflichtet, entsprechende Daten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) weiterzuleiten. Neu ist dabei die Übermittlung der Anzahl des beschäftigten ärztlichen Personals sowie den jeweils zugeordneten Leistungsgruppen und die damit zusammenhängenden erbrachten Leistungen.
Die Krankenhäuser sollen die Daten vierteljährlich bis zum 15. des auf ein abgeschlossenes Quartal folgenden Monats an das InEK senden. Erstmals erfolgt die Verpflichtung der Datenübertragung bis zum 15. Januar 2024. Das InEK wiederum leitet die Daten an das IQTIG weiter.
Dem BMG ist dabei klar, dass den Krankenhäusern dadurch ein „geringer, nicht quantifizierbarer Aufwand“ entsteht. Für die Datenmeldungen zu Ärztinnen und Ärzten werde eine vergleichbare Datenübermittlung bereits seit 2019 für das Pflegepersonal durchgeführt.
„Für die Datenmeldungen insgesamt existiert bereits ein etablierter Datenübermittlungsweg, sodass die Datenübermittlungssysteme nur geringfügig angepasst werden müssen“, schreibt das BMG. Welche Kosten damit verbunden seien, sei vom einzelnen Krankenhaus und seiner Ausstattung abhängig und lasse sich nicht abschließend beziffern.
Die im Entwurf genannten Leistungsgruppen orientieren sich vor allem an den 60 somatischen Leistungsgruppen, die bereits für die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen erarbeitet worden sind. Zusätzlich haben sich Bund und Länder auf weitere fünf Leistungsgruppen (Infektiologie, Notfallmedizin, spezielle Traumatologie, spezielle Kinder- und Jugendmedizin und spezielle Kinder- und Jugendchirurgie) geeinigt.
Die von der Regierungskommission Krankenhaus ursprünglich vorgeschlagenen Krankenhauslevel haben sich bei den Verhandlungen zur Krankenhausreform allerdings nicht durchgesetzt und werden demnach keine Grundlage für die künftige Krankenhausplanung der Länder sein. Für das Transparenzverzeichnis sollen die Krankenhäuser jedoch trotzdem in drei Level eingeteilt werden, das war Lauterbach über die Verhandlungen hinweg wichtig.
Eine „umfassende Versorgung“ erhielten Patientinnen und Patienten demnach in Level-3-Krankenhäusern. Auf Level 2 gebe es eine „erweiterte Versorgung“ und Level-1n-Krankenhäuser leisten die Basisversorgung inklusive der Notfallmedizin. „Zudem werden Fachkrankenhäuser und sektorenübergreifende Versorger jeweils eigenen Versorgungsstufen (Level F und Level 1i) in Abstimmung beziehungsweise durch die für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden der Länder zugeordnet“, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Die Levelzuordnung soll „eine ausreichend aussagekräftige Abstufung der Beiträge der Krankenhäuser zur stationären Versorgung“ erreichen, heißt es im Entwurf.
Das geplante Transparenzportal ist umstritten. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßen grundsätzlich das Ziel die Transparenz und damit auch Orientierung und Entscheidungsautonomie von Patientinnen und Patienten zu stärken. Auch die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt das Vorhaben grundsätzlich. Allerdings warnt die KBV vor einer unmittelbaren, bis ins Detail gelenkten Staatsmedizin. Die BÄK weist zudem auf methodische Schwächen hin. Außerdem werde das Verzeichnis der BÄK zufolge Vorentscheidungen für den Reformprozess treffen sowie teils kontraproduktive Anreize auslösen.
Planung durch die Hintertür
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. rer. pol. Gerald Gaß, nannte das Transparenzverzeichnis „das Trojanische Pferd der Krankenhausreform“. Durch die Einteilung der Krankenhäuser in Level erfolge eine Zentralisierung der Krankenhausplanung durch die Hintertür. Zwar unterstütze die DKG das Ziel der Weiterentwicklung der Qualitätsberichterstattung, aber das Vorhaben ignoriere und konterkariere bereits bestehende Maßnahmen, kritisiert die DKG in ihrer Stellungnahme.
Das BMG habe die finanzielle Förderung des bestehenden Deutschen Krankenhausverzeichnisses nicht fortgeführt, kritisierte die DKG Mitte Juli. Dieses habe bereits über stationäre Leistungsangebote und Qualitätskriterien informiert. Der Gesetzentwurf zur Einführung des Transparenzverzeichnisses geht nun hingegen von einmaligen Umsetzungskosten in Höhe von mindestens 100 000 Euro und jährlichen Umsetzungskosten von mindestens 250 000 Euro aus. Über den Entwurf will das Bundeskabinett voraussichtlich am 13. September abstimmen. Anschließend folgt das parlamentarische Verfahren. Charlotte Kurz
Diese Daten werden veröffentlicht
- Art des Krankenhauses und der Trägerschaft sowie Anzahl der aufgestellten Betten und Intensivbetten
- erbrachte Leistungen der Krankenhäuser, aufgeschlüsselt nach den geplanten 65 Leistungsgruppen mit Angabe der jeweiligen Fallzahl
- personelle Ausstattung je Leistungsgruppe und je Standort im Verhältnis zum Leistungsumfang, also Anzahl des insgesamt beschäftigten ärztlichen Personals (jeweils einschließlich der Facharztbezeichnung und bei ärztlichem Personal in Weiterbildung jeweils unter Angabe des Weiterbildungsgebietes) sowie Anzahl des Pflegepersonals
- patientenrelevante Ergebnisse aus bereits bestehenden Qualitätssicherungsverfahren (darunter Informationen etwa zu ambulant durchgeführten Operationen)
- Einordnung der Kliniken in die Versorgungsstufen (Level 1i, Level 1n, Level 2, Level 3 und Level F)