ArchivDeutsches Ärzteblatt25/2000Angemessene Vergütung für Gutachten gefordert

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Angemessene Vergütung für Gutachten gefordert

Richter, Eva A.

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LNSLNS KÖLN. Die Bundesärztekammer hat Einzelheiten des überarbeiteten Entwurfs eines Justizentschädigungsgesetzes kritisiert und eine angemessene Vergütung für ärztliche Gutachten gefordert.
Vor einem Jahr hatte der 102. Deutsche Ärztetag den Arbeitsentwurf ablehnt. Jetzt kritisiert die Kammer vor allem die geplante pauschale Vergütung von Gutachten, die sich ausschließlich nach der formalen Gebietszugehörigkeit „Medizin“ richtet. Maßstab müsse der Schwierigkeitsgrad des Gutachtens sein, forderte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe. Er schlägt als Kriterium für die Abrechnung eine Einteilung in Feststellungsgutachten, Zusammenhangsgutachten und Gutachten vor, die eine Auseinandersetzung mit Vorgutachten oder der wissenschaftlichen Lehre erfordern. Dabei plädiert Hoppe für eine Regelvergütung von 180 DM und einen Höchstsatz von 270 DM pro Stunde. Dies entspreche den auf dem freien Markt üblichen ärztlichen Stundensätzen und den Honoraren für ärztliche Gutachten bei öffentlichen Versicherungsträgern.
Eine Einteilung in haupt- und nebenberufliche Gutachter lehnt Hoppe ebenfalls ab. Nach seiner Ansicht müsste auch die Entschädigung für die Fahrtkosten angepasst werden. ER

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