ArchivDeutsches Ärzteblatt46/2023Weiterbildung: Ein einfacher Dreiklang

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Weiterbildung: Ein einfacher Dreiklang

Schmedt, Michael

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Michael Schmedt, Chefredakteur
Michael Schmedt, Chefredakteur

Als „große Revolution“ hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die geplante Krankenhausreform angekündigt. Nur lässt diese immer noch auf sich warten. Das liegt nicht zuletzt am Dauerstreit von Bund und Ländern. Die Mehrheit der Bundesbürger hat aktuell ein ambivalentes Verhältnis zur Versorgung im Krankenhaus, betrachtet man die Forsa-Umfrage, die der Tagesspiegel vergangene Woche veröffentlicht hat. Demnach waren 82 Prozent der Befragten, die in den vergangenen fünf Jahren in einem Krankenhaus behandelt wurden, mit ihrer Behandlung zufrieden oder sehr zufrieden. Auf der anderen Seite waren nur zwölf Prozent der Befragten der Meinung, die Bundesregierung tue genug, um eine gute Krankenhausversorgung künftig zu gewährleisten.

Ärztinnen und Ärzte werden dagegen regelmäßig zu den Arbeitsbedingungen im Krankenhaus befragt und regelmäßig sind die Ergebnisse schlecht. Hohe Arbeitsbelastung, überbordende Bürokratie und fehlende Wertschätzung sind die Dauerbaustellen. In der Diskussion um die Krankenhausreform sind allerdings gerade diejenigen, die die Versorgung sicherstellen, nur selten Teil der Diskussion. Die Debatte dreht sich fast ausschließlich um Strukturen, Erreichbarkeit (für die Patienten), Leistungsgruppen und Leveleinteilung. Es geht zudem um die Frage, wie viel Arbeitspersonal pro Patient zur Verfügung steht, nicht aber darum, wie man bessere Arbeitsbedingungen schafft. Und dazu gehört insbesondere ein Thema, das die Krankenhausreform sicher stark beeinflussen wird: die Weiterbildung. Die junge Generation kritisiert schon lange die aktuelle Weiterbildung, die unter den insuffizienten Arbeitsbedingungen und mangelnder Struktur leidet.

Daher müssen die in der Krankenhausreform geplanten Leistungsgruppen die Weiterbildung berücksichtigen, um diese zuverlässig abbilden zu können. Dass es bei der geplanten Zentrenbildung innerhalb der bundesweiten Krankenhausstruktur nicht ohne mehr Weiterbildungsverbünde gehen wird, ist klar. Das bedeutet aber auch, dass die Zentren dafür geradestehen müssen, dass sie eine gute Weiterbildung in Zusammenarbeit mit kleinen Häusern anbieten. Nur so kommt es zu einer sinnvollen und guten Rotation. Das wiederum gelingt nur mit ausreichend Personal. Mit dem in den ersten Eckpunkten zur Reform genannten Mindeststandard für Leistungsgruppen von nur drei Fachärztinnen oder Fachärzten ist dies sicher nicht machbar. Vergessen darf man zudem nicht die ambulante Weiterbildung, denn der ambulante Versorgungsbedarf wird nicht nur wegen der demografischen Entwicklung, sondern auch wegen der Pläne Lauterbachs zur Stärkung der Ambulantisierung zunehmen.

Das alles ist ohne eine auskömmliche Finanzierung nicht möglich. Es ist unverständlich und kann am Ende die Patientenversorgung gefährden, wenn trotz der dramatischen demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels immer noch nicht regelhaft in die junge Generation investiert wird. Symptomatisch dafür ist auch das Praktische Jahr, dessen Vergütung eher einer Aufwandsentschädigung gleicht und ein verlässliches Gehalt ebenfalls noch nicht geregelt ist.

Eine gute, sektorenübergreifende Finanzierung der Weiterbildung hieße: eine bessere ärztliche Ausbildung, zufriedenere Ärztinnen und Ärzte und mehr Qualität in der Patientenversorgung. Ein einfacher Dreiklang, der schnellstens Wirklichkeit werden muss.

Michael Schmedt
Chefredakteur

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