Versicherungen

Ehrlich bleiben

rco

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LNSLNS Es muss nicht immer böser Wille sein, wenn beim Aufnahmeantrag zur privaten Krankenversicherung Vorerkrankungen vergessen werden. Bricht dann eine solche Erkrankung kurze Zeit nach dem Zustandekommen des Versicherungsschutzes wieder aus, kann es für den Kunden teuer werden. Im Zweifel steht sogar der gesamte Vertrag auf dem Spiel.
Grundsätzlich müssen dem Versicherer alle Erkrankungen sowie alle ambulanten oder stationären Behandlungen der letzten fünf Jahre vor Antragstellung benannt werden. Dies gilt auch für Erkrankungen oder Schwangerschaften, die kurz nach der Unterschrift unter den Antrag eintreten. Unterlässt der Versicherte diese Angaben – aus welchen Gründen auch immer –, darf der Versicherer die Leistung verweigern oder sogar den Vertrag rückwirkend kündigen. rco

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