

Grundsätzlich müssen dem Versicherer alle Erkrankungen sowie alle ambulanten oder stationären Behandlungen der letzten fünf Jahre vor Antragstellung benannt werden. Dies gilt auch für Erkrankungen oder Schwangerschaften, die kurz nach der Unterschrift unter den Antrag eintreten. Unterlässt der Versicherte diese Angaben – aus welchen Gründen auch immer –, darf der Versicherer die Leistung verweigern oder sogar den Vertrag rückwirkend kündigen. rco
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