

in Urteil des Oberlandesgerichts Köln hat Folgen: 27 ärztliche Körperschaften und fünf weitere Organisationen präsentieren nunmehr ihr umfangreiches Internet-Angebot im Deutschen Ärztenetz. Dies war notwendig geworden, weil das Gericht in einem Urteil zum Deutschen Gesundheitsnetz (DGN) die Trennung von Beiträgen der Körperschaften und kommerzieller Anbieter gefordert hatte. Infos für Ärzte und andere Heilberufe sind nur passwortgeschützt abrufbar. Das Passwort gibt’s per E-Mail auf der Homepage.
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