DOKUMENTATION: Diskussion
Präimplantationsdiagnostik: Nachdenken über Limitierung der künstlichen Befruchtung


Prof. Hepp widerspricht sich in seinem Beitrag zur PGD leider selbst. Wenn das menschliche Leben – nach einhelliger naturwissenschaftlicher Meinung – mit der Konjugation der haploiden Chromosomensätze beginnt, dann ist die Präimplantationsdiagnostik eine sehr frühe Form der Pränataldiagnostik und hat nichts mit der Implantation und dem Beginn der Schwangerschaft zu tun. Pränataldiagnostik ist eine Untersuchung des Menschen vor seiner Geburt. Ist dies der subtile Versuch, doch eine Abstufung des Lebensrechtes zu erreichen?
Es ist zudem erstaunlich, dass in der Debatte um die PGD die Befruchtungskontrolle kaum erwähnt wird. Vor der Präimplantationsdiagnostik steht bereits die Untersuchung der befruchteten Eizelle auf ihre Vorkerne. Bereits ein Abweichen von den „normalen“ zwei Vorkernen führt zur Vernichtung der Zygoten, obwohl man weiß, dass sich mindestens 14 Prozent dieser Embryonen normal entwickeln können. Die Selektion, die Vorsicht vor dem nicht ganz Normalen und die Unterscheidung zwischen lebenswert und lebensunwert beginnt damit schon vor der genetischen Untersuchung. Leider blieb bisher auch zu wenig beachtet, dass amerikanische Fortpflanzungsmediziner die anschließende Pränataldiagnostik zur Sicherung des Ergebnisses der PGD besonders empfehlen.
Die Meldung über 50 000 vernichtete Embryonen in England – ebenfalls in Heft 18/2000 – müsste jede weitere Diskussion über die Präimplantationsdiagnostik im Keim ersticken und – wie von Dr. Montgomery gefordert – zu einem absoluten Verbot führen.
Notwendig ist zusätzlich ein intensives Nachdenken über eine gesetzliche Einschränkung der Pränataldiagnostik und Limitierung der künstlichen Befruchtung . . .
Dr. med. Claudia Kaminski
Ottmarsgässchen 8, 86152 Augsburg
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