ArchivDeutsches Ärzteblatt28-29/2000Präimplantationsdiagnostik: Alternativen

DOKUMENTATION: Diskussion

Präimplantationsdiagnostik: Alternativen

Günther, E.

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LNSLNS In den Diskussionsbeiträgen zur Präimplantationsdiagnostik kann man leider nicht durchweg erkennen, dass im Mittelpunkt aller Überlegungen ein Ehepaar mit Kinderwunsch steht, das ein hohes genetisches Risiko trägt und damit rechnen muss, dass eine oder eine weitere Fehlgeburt, Totgeburt oder Geburt eines schwer geschädigten oder bald sterbenden Kindes zu befürchten ist. Wir Ärzte werden zum genetischen Risiko beziehungsweise Wiederholungsrisiko gefragt, nennen die Gefahr und sind dem ärztlichen Ethos verpflichtet vorzubeugen und zu heilen. Die Präimplantationsdiagnostik bietet die Möglichkeit der Verminderung des Risikos, dass schwer defektive Nachkommen entstehen, bevor der Embryo in den Mutterleib transferiert wird, bevor die Nidation als Bindung von Embryo und Mutter erfolgt und bevor Organsysteme entstehen, die das Menschenkind erst einmal lebensfähig werden lassen. Und schließlich wird ein Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften SSW (oder gar noch später?) vermieden.
Der BÄK-Richtlinienentwurf gibt eine simple Empfehlung, wie die ethischen Konflikte der PID vermeidbar sind: „indem betroffene Paare bewusst auf Kinder verzichten oder sich zu einer Adoption entschließen“. Der Ethos vom Verzicht entspricht der Schicksalsergebenheit gegenüber einer höheren Gewalt. Ärztlicher Ethos erlaubt uns nicht, apathisch-nihilistisch Krankheiten, Leiden und Schäden als Schicksal hinzunehmen, solange Hoffnung auf Vermeidung und Heilung besteht.
Der BÄK-Richtlinienentwurf nennt leider nicht die schlechten Chancen für eine Adoption. In Deutschland warten sechs bis acht Ehepaare auf ein adoptierbares Kind, die meisten warten frustriert jahrelang, bis sie schließlich für die Adoption zu alt geworden sind. Der BÄK-Richtlinienentwurf nennt leider auch nicht eine seit über 30 Jahren in Deutschland sehr erfolgreich praktizierte Heilbehandlung, die dem Rat suchenden Ehepaar unbedingt genannt werden sollte, die donogene (gespendete, d. Red.) Insemination und donogene IVF aus genetischer Indikation. Sie ist weder ethisch noch rechtlich unzulässig. Seit Jahren existieren Richtlinien zur Spenderauswahl und zur Verfahrensweise.
Das Ehepaar muss selbst zwischen Adoption, donogener Befruchtung und Verzicht entscheiden.

Prof. Dr. E. Günther
Max-Steenbeck-Straße 46, 07745 Jena

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