ArchivDeutsches Ärzteblatt28-29/2000Jugendpsychiatrie: Fachärztliche Behandlung

BRIEFE

Jugendpsychiatrie: Fachärztliche Behandlung

Trott, Götz-Erik

Zu dem Beitrag „Psychisch kranke Kinder und Jugendliche: Stiefkinder des Gesundheitssystems?“ von Dr. Peter Pohl in Heft 16/2000:
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LNSLNS . . . Der Autor konnte eindrucksvoll zeigen, dass nur ein geringer Teil psychisch kranker Kinder und Jugendlicher in Deutschland professionell behandelt wird, viele psychisch kranke Kinder und Jugendliche sind in Kinderkliniken oder in psychiatrischen Kliniken für Erwachsene fehlplatziert.
Der Autor zieht den Schluss: „Um Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen nicht mehr wie Stiefkinder des Gesundheitssystems zu behandeln, sollten – etwa auf dem Hintergrund des Psychotherapeutengesetzes – neben dem monopolistischen Angebot zusätzliche ambulante und stationäre Einrichtungen geschaffen werden.“ Diese Schlussfolgerung ist falsch, und dieser muss ich entschieden widersprechen. Nur ein kleiner Teil der psychisch kranken Kinder und Jugendlichen braucht primär eine ausschließliche Psychotherapie, die weitaus meisten benötigen eine fachärztliche Behandlung, die, wie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Tradition, psychiatrische, neurologische, psychotherapeutische und psychosoziale Ansätze integriert und so eine ganzheitliche Therapie sicherstellt. Gott sei Dank gibt es inzwischen eine sehr starke Gruppe von niedergelassenen Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, wenngleich diese in Deutschland ca. 500 Kollegen bei weitem noch nicht den Bedarf vollständig abdecken können. Dennoch handelt es sich um die zahlenmäßig am schnellsten wachsende Facharztgruppe in Deutschland. 200 dieser niedergelassenen Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie setzen die zum 1. Juli 1994 zwischen den Ersatzkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgeschlossene „Sozialpsychiatrievereinbarung“ um. In vielen, wenn auch nicht in allen Bundesländern haben sich die Primärkassen dieser Vereinbarung angeschlossen. In diesem Konzept wird ein fachübergreifender multimodaler Diagnostik- und Behandlungsansatz verwirklicht. Die „Sozialpsychiatrievereinbarung“ sieht vor, dass jeder daran teilnehmende Kinder- und Jugendpsychiater mindestens 1,5 nichtärztliche Mitarbeiter (Psychologen, Heilpädagogen, Sozialpädagogen etc.) in seiner Praxis beschäftigen muss. Die „Sozialpsychiatrievereinbarung“ hat sich als hoch effektiv und zugleich als sehr kostengünstig und leistungsfähig erwiesen. . . .
Univ.-Prof. Dr. med. Götz-Erik Trott, Frohsinnstraße 26,
63739 schaffenburg

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