BRIEFE
Ambulantes Operieren: Korrekte Angabe
Zu dem Kommentar „Dreiseitiger Katalog umstritten“ von Dr. med. Jürgen Zastrow in Heft 24/2000:


- Zwei Vertreter des Präsidiums der HNO-Fachgesellschaft (einer davon niedergelassener ambulanter Operateur)
- zwei Vertreter der AG der HNO-Chefärzte (davon einer ambulanter Operateur)
- vier Vertreter des Berufsverbandes (alles niedergelassene Operateure).
Ergänzend sei angemerkt, dass der Deutsche Berufsverband der HNO-Ärzte korporatives Mitglied im BAO (Bundesverband Ambulantes Operieren e.V.) ist.
Dr. med. Klaus Otto, 2. Vorsitzender des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte e.V. Postfach 14 27, 24509 Neumünster
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