

Bei Beitragserhöhungen hat der Versicherungskunde gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein außerordentliches Kündigungsrecht, das er innerhalb von vier Wochen geltend machen muss. Die Versicherung endet zu dem Zeitpunkt, an dem die Prämienerhöhung wirksam werden würde. Ausschlaggebend für die Frist ist allerdings nicht das Ausstellungsdatum der Prämienrechnung beim Versicherer, sondern das Datum des Poststempels.
Brief und Kuvert des Versicherungsunternehmens sollte man deshalb sorgfältig aufbewahren, um bei auftretenden Schwierigkeiten die Einhaltung der Frist nachweisen zu können. rco
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.