THEMEN DER ZEIT
Hochschulmedizin/Dienstrecht: Auf dem falschen Gleis


Da die Expertenkommission ausschließlich aus Mitgliedern in leitender Stellung gebildet wurde, vermisst man Universitätsangehörige, die unter dieser Ebene stehen und die in den Reformprozess involviert sind. Es besteht mithin die Gefahr, dass das Notwendige in Bezug auf die vertikale Hochschulstruktur nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Auch ist die Gewichtung zu bemängeln: Nur ein „aktiver“ Vertreter der medizinischen Wissenschaft gehört der Kommission an: Prof. Dr. med. Guido Adler, Ulm. Damit ist kaum gewährleistet, dass die besonderen Ausbildungs- und Belastungsverhältnisse in diesem Fach ausreichend Geltung finden. Um ein Beispiel zu nennen: So hat die medizinische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München in Relation zur Studentenzahl nur ein Zehntel des Hochschullehrerbestandes im Vergleich zur Harvard University. Zahlenmäßig übertrifft die medizinische Fakultät an der Münchener Universität die meisten anderen Fakultäten um ein Vielfaches. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die anderen Fakultäten meistens keine klinischen Aufgaben haben, denn es handelt sich um natur- und geisteswissenschaftliche Institute.
Bei der geplanten Besoldungsreform zeichnen sich Überlegungen ab, die eine Mischung von antiquierten Vorstellungen und Äußerungen des guten Willens sind. Wenigstens für die medizinische Fakultät, von der hier die Rede ist, sind die bisher bekannten Vorstellungen weit von einer realistischen Beurteilung der Mängel und deren Beseitigung entfernt.
Leistung nicht mit Fleiß verwechseln
Um wettbewerbs- und leistungsorientiert zu sein, versucht man, eine Re-
form mit einer Umverteilung der Gewichte – wahrscheinlich weil es der heutigen Lebensauffassung entspricht – schlicht mit Geld zu bewerkstelligen. Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Prof. Dr. rer. pol. Klaus Landfried, Universität Kaiserslautern, meint, man müsse zwischen Faulen und Fleißigen differenzieren, also zwischen guten und vermeintlich schlechten Hochschullehrern. Im „Spiegel“ wird darauf aufmerksam gemacht, dass man die Bezüge der Gehaltsstufe C4 möglicherweise um 20 Prozent anheben könnte. Wenig lichtvolle Erkenntnisse! Es sieht alles nach deutschem Beckmessertum aus und ist weit entfernt von einer zukünftigen leistungsfähigen Wissenschaft an der Hochschule.
Es ist zu wünschen, dass die Leistung nicht mit Fleiß verwechselt wird. Beides trifft zwar oft zusammen, aber wissenschaftliche Leistung ist mit Fleiß nicht zu schaffen. Der dänische Doktorand Gram publizierte vor rund einhundert Jahren eine Seite über die Gramfärbung. Diese Veröffentlichung ist die am meisten zitierte medizinische Publikation; sie stellt heute immer noch eine Grundlage für die mikrobiologische Diagnostik dar. James D. Watson, der mit der Entdeckung der Doppelhelix die Welt veränderte, nahm sich die Muße, diese bei der Ersteigung des Matterhorns auszudenken. Aber nicht jedem jungen Wissenschaftler fällt bei der Ersteigung des Matterhorns so et-
was ein. Der Verstand ist eben nicht gleichmäßig verteilt, und der Fleiß ist nicht für das ganze Leben konstant. Die Vorstellungen zur Reform scheinen
eine unverkennbare bürokratische Tendenz aufzuweisen. Aber jede Gängelung ist für eine kreative Tätigkeit Gift. Es ist auch nicht denkbar, dass man mit Geld einen Wissenschaftler zu höherer Leistung anspornt, wie die Angehörigen der Max-Planck-Institute deutlich vor Augen halten.
Das, was wissenschaftlich weiterhilft, dürfte die zur Verfügung gestellte Zeit sein. Die Aufgaben Lehre, Forschung und Klinik stehen in keinem Verhältnis zur Zahl der Hochschullehrer. Zudem hat man bei erfolgreichen ausländischen Universitäten ein Sabbatical, und zwar in periodischen Abständen von einigen Jahren. Diese Kollegen verfügen über Zeit.
Für die Vertreter der Hochschulmedizin in Deutschland steht das Strukturproblem und nicht das leistungsorientierte Besoldungssystem im Vordergrund. Man muss sich etwas anderes einfallen lassen, um klinisch-wissenschaftlich weiterzukommen. Die Kliniken müssen über eigene Forschungserfahrungen verfügen, um zum Beispiel nur ausländische Ergebnisse, die aus vielen Gründen völlig anders sein können, zu überprüfen und um sie für eigene klinische Anwendungen nutzbar zu machen. Anderenfalls kann es vorkommen, dass die deutschen Patienten unvermeidbar einer Second-hand-Medizin ausgesetzt sind.
Prekäre Situation
Zurzeit sind wir aber nur bedingt in der Lage, den „normalen“ Klinik- und Lehranforderungen mit den vorhandenen Hochschullehrern gerecht zu werden. Nach einer Umfrage kommt der Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz (Deutsches Ärzteblatt vom 24. April 1999) zur Feststellung, dass 51 Millionen Überstunden gemacht werden und davon nur 30 Prozent durch Vergütung oder durch Freizeit abgegolten werden. Bei den Hochschulen findet man eine besonders prekäre Situation: Die Länder lassen die Universitätsärzte wöchentlich 12,7 Überstunden „machen“; hinzu kommt, dass die Abgeltungsmoral noch schlechter ist als bei den übrigen Krankenhäusern. Das Gleiche gilt für Ruhezeiten nach dem Bereitschaftsdienst: in 45,9 Prozent wird gegen BAT- und Arbeitszeitregelungen verstoßen.
Unter diesen Umständen ist es erstaunlich, dass Kliniker gegenwärtig überhaupt „Zeitnischen“ finden oder über eine außerordentliche physische Konstitution verfügen, um auf längere Zeit den internationalen wissenschaftlichen Standard halten zu können. Dass dies ein eher seltenes Ereignis ist, ergibt sich aus folgender Beobachtung: Die Interscience Conference on Antimicrobial Agents and Chemotherapie mit mehr als 10 000 Teilnehmern, die in San Francisco im September 1999 stattgefunden hat, zeigt beispielhaft, wie die Bedeutung der einschlägigen Wissenschaft aus dem Lande Robert Kochs bewertet wird. Es fanden dort 28 Symposien mit ausgesuchten Referenten statt (neben anderen Veranstaltungen). Für den Vorsitz bei den verschiedenen Symposien wurden 19 Nichtamerikaner eingeladen, darunter ein Deutscher (Mikrobiologe). Zu den 149 Vorträgen wurden 29 Ausländer eingeladen, davon vier deutsche Referenten. Deutschland hat es also auf diesem wichtigen Gebiet zur Bedeutungslosigkeit gebracht.
Um auf die leistungsgerechte pekuniäre Verteilung als Motivationsimpuls bei der klinischen Wissenschaft einzugehen: Die meisten publikationswürdigen Ergebnisse werden vom so genannten Mittelbau erzielt, und zwar in der Regel ohne „Anweisung von oben“. Wenn sich einige einen Namen gemacht haben und Glück haben, werden sie auf eine um circa 1 300 DM besser dotierte C4-Stelle berufen. Dies ist meist eine Klinikdirektorenstelle mit einzigartigen Privilegien, auch im Vergleich mit allen anderen Beamtenstellen. Bei dieser Klinikdirektorenstelle müssen sich die Hochschullehrer zusätzlich um das Management und die Betreuung des akademischen Nachwuchses innerhalb der Klinik kümmern und auch die ambulante und klinische Privatpraxis betreuen; dies bedeutet eine erhebliche zusätzliche Belastung. Dadurch sind sie oftmals nicht mehr in der Lage, den aktuellen Stand der Forschung auf ihrem früheren Spezialgebiet zu halten, es sei denn, sie scharen eine Gruppe Mitarbeiter auf dem gleichen Gebiet um sich.
Ohne Frage ist die Privatpraxis ein problematisches Kapitel, und in vielen Ländern in dieser Form nicht üblich. Es ist eine Zeitverschwendung, soweit es den Hochschulbetrieb betrifft.
Rationeller wäre folgendes Vorgehen:
Sicher wäre eine ansehnliche Direktorenzulage bei dieser Belastung berechtigt, aber eine Aufteilung der Privateinnahmen in eine hochschulrechtlich präzisierte Poolverteilung und in ein Forschungsguthaben für die jeweilige Klinik. Immerhin handelt es sich nicht selten um Millionenbeträge.
Die Hochschullehrer sollten sich alle fünf bis acht Jahre zur Wiederwahl stellen, wie zum Beispiel in Bern, und zwar beschränkt auf ihren bestehenden Aufgabenbereich und nicht auf die Einstufung. Wie die Erfahrung zeigt, ist dieses Vorgehen leistungsstimulierend. Kürzere Perioden sind aus Gründen der Wissenschaft nicht sinnvoll. Man denke nur an das In-Gang-Bringen einer größeren multizentrischen Feldstudie, die statistisch verwertbar sein soll.
Neuverteilung des Mangels
Es ist eine Geldverschwendung, wenn man Hochschullehrer nach dem 65. Lebensjahr pensioniert oder emeritiert, sofern sie und die Fakultät sich einig sind, dass sie in Forschung und Lehre wenigstens partiell oder auch voll weiter tätig sein können. In vielen Universitäten in den USA wird dies mit einer regelmäßigen dreijährigen Wiederwahl erfolgreich praktiziert. Bei dem zahlenmäßig mangelhaften Hochschullehreraufgebot in Deutschland wäre derartiges Vorgehen dringend angezeigt und zudem noch etatverträglich.
Ganz anders ist die Situation des „Mittelbaus“, bei der die Kontinuität der Arbeit für die Forschung wichtig ist. Hier müsste ein leistungsgerechter Ausbau stattfinden. Dies bedeutet aber auch, dass wir uns gute Leute aus anderen Ländern holen können. Der Haken ist nur der, dass die auf gleicher Ebene tätigen Kollegen beispielsweise in der Schweiz und in den Niederlanden das Doppelte und mehr unserer Universitätsangehörigen verdienen. Die Nettobezüge erreichen bei jüngeren Kollegen des „Mittelbaus“ mit Familie nicht einmal ein Einkommen, um dafür eine Eigentumswohnung anzusparen.
Unter diesen Aspekten kann eine derartige Dienstrechtreform gegenwärtig nur eine Neuverteilung des Mangels sein. Prinzipien nützen in diesem Zusammenhang nur wenig, sondern pragmatisch müssen die Defizite angegangen werden.
Prof. Dr. med. Walter Marget, München/Starnberg
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