POLITIK
Herztransplantationen: Sprachkenntnisse als Kontraindikation?


Türkisch-Deutsche Gesundheitsstiftung und die Ständige Kommission Organtransplantation suchen nach Lösungen.
Wegen der sozialen Lage und der nicht vorhandenen Sprachkenntnisse“ hatte das Herzzentrum Bad Oeynhausen einer 56-jährigen Türkin eine Herztransplantation verweigert. Die fehlenden Sprachkenntnisse seien allerdings keineswegs der ausschlaggebende Grund für die Ablehnung der Aufnahme in die Transplantationsliste gewesen, betonte die Klinik (dazu Deutsches Ärzteblatt, Heft 36/2000). Weil allerdings nach dem Eingriff lebenslang starke Medikamente eingenommen und strenge Verhaltensregeln eingehalten werden müssten, sei ein Mindestmaß an Sprachkenntnissen unverzichtbar.
„Minimaler deutscher Sprachschatz“
Diese Auffassung vertritt auch Prof. Dr. med. Axel Haverich, Leiter der herzchirurgischen Universitätsklinik Hannover, in Cardio News. „Wir selbst haben in Hannover über 20 Patienten, auch türkische, transplantiert, von denen sicher die Hälfte bei der Erstvorstellung kein Deutsch sprach. Auch diese Patienten haben wir nicht unmittelbar auf die Warteliste übernommen, denn die Compliance für die Mitarbeit ist für den Patienten lebenswichtig.“ Wenn ein Patient zu Hause beispielsweise Herzrhythmusstörungen oder Luftnot bekommt, sei ein Übersetzer nicht verfügbar. Der Patient müsse sich in dieser Situation aber umgehend im Klinikum melden. „Ohne einen minimalen deutschen Sprachschatz geht das einfach nicht. Unsere Politik in solchen Fällen: Wir sprechen mit den Angehörigen, damit möglichst rasch ein Crashkurs absolviert wird und dann unmittelbar die Aufnahme in die Warteliste erfolgt.“
Dr. med. Yasar Bilgin, erster Vorsitzender der Türkisch-Deutschen Gesundheitsstiftung, hält die Forderung, einen Sprach-Crashkurs zu absolvieren, allerdings in vielen Fällen für unzumutbar. „Wie kann jemand, der schwer krank ist, innerhalb kurzer Zeit eine Fremdsprache erlernen?“ fragt er. Gerade türkische Frauen seien oft Analphabetinnen, was das Erlernen einer so schweren Sprache wie Deutsch in einem Crashkurs völlig unmöglich mache. Bilgin kritisiert, dass Transplantationszentren es ablehnen, Patienten mit mangelhaften Sprachkenntnissen auf die Warteliste zu setzen. Und dies sei durchaus keine Seltenheit, sagte er. Das geht aus Arztbriefen hervor.
„Auch wir haben erhebliche Schwierigkeiten mit Patienten gehabt, die nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, und sind deshalb zu dem Entschluss gekommen, Patienten ohne ausreichende Kenntnisse in der deutschen oder englischen Sprache nicht zu transplantieren“, heißt es in einem Arztbrief. „Frau . . . hat sich am . . . als potenzielle Transplantatempfängerin in unserer Transplantationsambulanz vorgestellt. Vom somatischen Befund her gibt es bei der Patientin keine Kontraindikationen hinsichtlich der Durchführung einer Nierentransplantation, allerdings wird aufgrund der absolut fehlenden deutschen Sprachkenntnisse (trotz des 15-jährigen Aufenthaltes der Patientin in Deutschland!) mit vielen Verständigungsproblemen zu rechnen sein. Um diese Probleme zu minimieren, sollte sich die Patientin Grundkenntnisse der deutschen Sprache aneignen. Nach Erreichen dieses Zieles kann sich die Patientin jederzeit in unserer Transplantationsambulanz erneut vorstellen.“
Dass bei Patienten wegen sozialer Kontraindikationen Transplantationen abgelehnt werden, ist allerdings nach Aussage von Haverich sehr selten: „Weniger als ein Prozent der Patienten, die mit der Frage zur Transplantation vorgestellt werden.“ In denmeisten Transplantationszentren würden die Ärzte in einem Gespräch mit einem Psychosomatiker oder Psychologen die psychosoziale Bewertung vornehmen.
Die Türkisch-Deutsche Gesundheitsstiftung hat inzwischen Kontakt mit der Bundesärztekammer und dem Bundesgesundheitsministerium aufgenommen und bietet sich als Ansprechpartner an.
Einzelfallentscheidung
In den Richtlinien für die Warteliste der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer ist festgelegt, dass bei der Beurteilung der eventuellen Kontraindikationen für eine Transplantation stets der körperliche und seelische Gesamtzustand eines Patienten gewürdigt und eingeschätzt werden soll. Nach Auffassung der Ständigen Kommission müsse zur Überwindung von Sprachbarrieren gegebenenfalls auch ein Dolmetscher hinzugezogen werden, da ein Patient ohne Verständigungsmöglichkeit oft nicht in der Lage sei, über seinen Gesundheitszustand ausreichend Auskunft zu geben, was für die Nachsorge jedoch zwingend notwendig sei. Die Verständigungsfähigkeit falle unter den Begriff der Compliance, nicht jedoch die zur Verständigung verwendeten Sprachen. Der transplantierende Arzt müsse deshalb in jedem einzelnen Fall entscheiden, ob eine Compliance gegeben sei. Gisela Klinkhammer
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