

In der Regel gilt als Nichtraucher, wer vor der Unterschrift unter den Policenantrag zwei Jahre lang keine Zigaretten, Zigarillos, Zigarren und auch keine Pfeife angezündet hat. Kau- und Schnupftabak stehen ebenso auf dem Versicherer-Index. Fängt man später doch mit dem Rauchen an, muss man dies der Versicherung mitteilen. Man wird dann in den – teureren – Tarif für Raucher umgestuft. Falsche Angaben im Versicherungsantrag oder aber die Nichtmeldung veränderter Lebensgewohnheiten können im Todesfall den Versicherungsschutz kosten. Im günstigsten Fall gibt sich der Versicherer damit zufrieden, dass er seine Leistung um die zu Unrecht vom Kunden erschlichene Beitragsersparnis kürzt. Bei besonders hohen Versicherungssummen ist Schummeln allerdings ohnehin nicht möglich. Hier wird in aller Regel eine umfangreiche ärztliche Untersuchung verlangt. Den Arzt kann sich der Antragsteller selbst aussuchen. Die Kosten übernimmt die Versicherung. rco
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