POLITIK: Leitartikel
ICD-10: Auf der Suche nach einer Lösung des Konflikts


Es kommt nicht allzu häufig vor, daß der Bundesgesundheitsminister in von ihm selbst verfaßten und
namentlich gezeichneten Zeitungsartikeln Stellung zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen nimmt. Mit
Blick auf die Diskussion um die umstrittene Diagnosenverschlüsselung nach der ICD-10 hat er dies jetzt getan.
In der Tageszeitung "Die Welt" drückte Horst Seehofer seine Verwunderung über die "Medienkarriere eines
Themas" aus, "von dem bis vor kurzem niemand geglaubt hätte, daß es auch nur eine Spur von Interesse
wecken könnte".
Tatsache ist jedoch, daß die Verpflichtung zur Diagnosenverschlüsselung nach der ICD-10 unter den
niedergelassenen Ärzten so viel Ärger, Aufregung und helle Empörung ausgelöst hat wie kaum ein anderes
Thema zuvor. Die Kritiker dieser gesetzlichen Auflage beschweren sich massiv über die Unsinnigkeit der
Codierung an sich, über den damit verbundenen zusätzlichen bürokratischen Ballast und die mögliche
Gefährdung des Datenschutzes. An der Spitze der Protestbewegung steht die "Bundesweite Ärzteinitiative
gegen den ICD", die ihren Ausgang in Regensburg nahm.
Dr. Hans Peter Ferstl, Mitbegründer der Ärzteinitiative, sagte gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt:
"Mittlerweile haben mehr als 40 000 Vertragsärzte per Unterschrift ihre klare und unmißverständliche
Ablehnung der Codierung von Diagnosen in der Praxis zum Ausdruck gebracht." Der Regensburger
Allgemeinarzt verweist in diesem Zusammenhang auf eine Umfrage der Initiative, der zufolge sich lediglich
2,5 Prozent der Vertragsärzte für die ICD-10 ausgesprochen haben, 81 Prozent hingegen eine ICD-Codierung
in jeder Form ablehnen. "Jeder, der Demokratie auch nur ein bißchen ernst nimmt", resümiert Ferstl, "wird an
dieser eindeutigen innerärztlichen Willensbildung nicht vorbeikommen."
Seehofer: Kein "gläserner Patient"
Die Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes sehen die ICD-Kritiker durch Äußerungen des
Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Joachim Jacob, bestätigt. Jacob sieht in einer weitgehenden,
computergerechten Aufbereitung von Daten die Gefahr, daß Begehrlichkeiten geweckt werden. In einem
Interview mit "Die Tageszeitung" sagte der oberste Datenschützer: "Das Risiko ist: Die Struktur wird immer
gradliniger und einfacher für die Auswertung."
Bundesgesundheitsminister Seehofer wiederum kann dem nicht folgen. Er verweist auf den Bericht von Alfred
Einwag, dem Vorgänger von Joachim Jacob. Der hatte am 27. April 1993 in seinem Tätigkeitsbericht erklärt,
daß es aufgrund der vom Gesundheitsstrukturgesetz vorgeschriebenen Datenübermittlung den "gläsernen
Patienten" nicht geben werde. Die Übermittlung der Daten an die Krankenkassen erfolge nicht
versichertenbezogen.
"Es werden nicht mehr oder andere Daten erfaßt als bisher", sagt Seehofer in diesem Zusammenhang. Auch sei
die Behauptung falsch, daß die Diagnosenverschlüsselung Angaben zur persönlichen Lebensführung der
Patienten verlange. Das seien keine Diagnosen, und deshalb dürften diese Codes von den Ärzten auch nicht
verwendet werden.
Unterdessen haben Bündnis 90/ Die Grünen die Einbringung eines Gesetzentwurfs für ein "Gesetz zur
Sicherung und Vertraulichkeit von Patientendaten" angekündigt. Beabsichtigt wird damit die Streichung der
Gesetzespassagen zur Diagnosenverschlüsselung. Wenige Tage zuvor hatte Minister Seehofer in einer
Pressemitteilung erklärt, es bleibe bei dem, was er im Dezember vor der Vertreterversammlung der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Magdeburg ausgeführt habe. Ein fortschrittliches Gesundheitswesen
brauche eine moderne Datenverarbeitung; dies sei ohne Überbürokratisierung in den Arztpraxen möglich, und
einen "gläsernen Patienten" werde es nicht geben.
Seehofer hatte in Magdeburg aber auch die Bereitschaft zu einer zweijährigen Erprobungsphase der ICD-10Codierung erkennen lassen. Dabei solle herausgefunden werden, "was wir von der ICD-10 alles entbehren
können, wie wir auf eine sinnvolle Art und Weise in Deutschland zu einer Codierung kommen können".
Außerdem müsse überlegt werden, was zu tun sei, um die Kompatibilität mit dem stationären Sektor
herzustellen.
Die Notwendigkeit, die ICD-10 zu überarbeiten, betont auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung. In einer
Pressemitteilung vom 19. Januar erklärte der KBV-Vorsitzende Dr. Winfried Schorre: "Die ICD-10 schafft in
der vorliegenden Form weder eine Transparenz des Leistungsgeschehens, noch macht sie eine sinnvolle
Gesundheitsberichterstattung möglich."
Schorre fordert praktikable Lösungen
Schorre wies in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, daß es der KBV bereits gelungen sei, die
Einführung um ein halbes Jahr zu verschieben. "Wir werden uns massiv dafür einsetzen", sagt der Vorsitzende
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, "daß die Verpflichtung zur Anwendung der ICD so lange ausgesetzt
wird, bis wir eine sowohl für die Praxis als auch für das Krankenhaus praktikable Form der
Diagnosenverschlüsselung gefunden haben und der Datenschutz gewährleistet ist."
Die Erfassung von Patientendaten müsse auf die praktische ärztliche Arbeit zugeschnitten sein, und die
weitergereichten Daten der Patienten müßten auf das für die Abrechnung Notwendige beschränkt werden.
Wie aus dem Bundesgesundheitsministerium zu erfahren war, finden zur Zeit intensive Gespräche über eine
Beilegung des Konflikts über die Diagnosenverschlüsselung statt. Dabei ist auch der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz einbezogen. Mit Ergebnissen dürfte Anfang Februar gerechnet werden. Josef Maus