BRIEFE
Neues Gesetz: Grundrechte eingeschränkt
Zu dem Beitrag „Infektionsschutzgesetz: Schnelle Reaktion auf Verbreitung gefährlicher Infektionen“ von Thomas Gerst in Heft 48/2000:


Vor vielen Jahren ist man für die Erhaltung der Grundrechte (Notstandsgesetzgebung) auf die Straße gegangen, um derartige unkontrollierte Eingriffe zu verhindern.
Dr. med. Bernhard Staudt, Ludwigstraße 74, 84524 Neuötting
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