BRIEFE
Werberecht: Werbung kann existenzbedrohend sein
Zu dem Beitrag „Werberecht für Krankenhäuser und Institute: Grenzüberschreitungen nicht erlaubt“ von Dr. jur. Cornelis Lehment in Heft 44/2000:


Dies geschieht zusätzlich mit Dumping-Angeboten, in denen ärztliche Einsatzzeiten mit weniger als 100 DM berechnet werden. Solche Angebote können nicht mit echter Leistung nach den Anforderungen der Berufsgenossenschaften erfüllt werden.
Redlich arbeitende Arbeitsmediziner, die nicht werben und ihre Leistung zu angemessenem Preis anbieten und entsprechend auch erfüllen, werden ausgebootet und in ihrer Existenz bedroht. Ihnen bleibt dann, sich bei einem überregional arbeitenden Dienst zu bewerben.
Dr. med. Andreas U. Bock, Werksarzt der Zanders Feinpapier AG, An der Gohrsmühle, 51465 Bergisch Gladbach
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