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Arzneimittel-Festbeträge: Trübe Aussichten


Eine Überraschung ist es nicht, dass sich jetzt auch das Bundeskartellamt – auf eine Beschwerde des Bundesfachverbandes der Arzneimittel-Hersteller hin – in die Diskussion einmischt. Die Kassen sind mit ihren Festbeträgen bereits vor verschiedenen Zivilgerichten gescheitert. Diese sahen in dem bisherigen Verfahren, nach dem der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Festbetragsgruppen bildet und die Spitzenverbände deren Höhe bestimmen, einen Verstoß gegen europäisches Kartellrecht. Daneben hatte das Bundessozialgericht entschieden, die Festbetragsfestsetzung könne nur per Gesetz oder Verordnung ergehen, und den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Ein Urteil wird in diesem Jahr erwartet. Bis dahin dürfte der Gesetzgeber sein Festbetragsneuordnungsgesetz in der Schublade liegen lassen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat zudem dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob das Festbetragsverfahren gegen europäisches Kartellrecht verstößt.
Von dem juristischen Gerangel ließen sich die Kassen jedoch nicht beirren und verfuhren wie bisher. Sie pochen hartnäckig darauf, einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem setzten sie mit den Festbeträgen keine Höchstpreise fest, sondern Erstattungsobergrenzen.
Das sehen die Arzneimittelhersteller anders. Liegen deren Preise über dem Festbetrag, müssen die Patienten die Differenz aus eigener Tasche zahlen. In ihren Augen ein klarer Wettbewerbsnachteil. Das letzte Wort in dieser Sache dürften in gut zwei Jahren die Europa-Richter sprechen. Heike Korzilius
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