

Bei einer Erhöhung der Prämie für die private Krankenversicherung kann der Kunde den Versicherungsvertrag kündigen. Er kann aber nicht die Krankentagegeldversicherung mit der Begründung kündigen, dass das Versicherungsunternehmen den Beitrag für die private Kranken- und die Pflegeversicherung erhöht habe. (Az.: 115 C 248/99, AG Köln) rco
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