ArchivDeutsches Ärzteblatt9/2001Krankenhäuser: Systemzuschlag

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Krankenhäuser: Systemzuschlag

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LNSLNS Bei Einführung der DRGs gibt es 30 Pfennig je Behandlungsfall.
Die Krankenhäuser sollen ab dem 1. März für jeden Behandlungsfall einen Zuschlag in Höhe von 30 Pfennig erhalten. Für das gesamte Jahr 2001 sind für die bundesweit rund 2 340 Krankenhäuser 500 Millionen DM vorgesehen. Das sieht der Entwurf eines „DRG-Systemzuschlaggesetzes“ vor, den der Bundestag am 16. Februar beraten hat. Mit dem Zuschlag sollen Entwicklung, Einführung und Pflege des neuen Vergütungssystems über obligatorische, flächendeckende Fallpauschalen nach dem Muster der australischen Diagnosis Related Groups (DRGs) finanziert werden. In diesem Jahr, in dem die Ist-Kosten-Basis zur Einführung des DRG-Fallpauschalen-Systems ermittelt wird, muss das australische Abrechnungssystem auf die deutschen Krankenhausverhältnisse übertragen werden. Im Jahr 2002 erfolgt der Probelauf; die flächendeckende Einführung des Vergütungssystems ist für das Jahr 2003 vorgesehen. Im März dieses Jahres dürfte der allgemeine Teil der Kodier-Richtlinien verabschiedet werden. Im zweiten Quartal 2001 werden die Krankenkassen zusammen mit einigen ausgewählten Krankenhäusern die Methodik der Kalkulation überprüfen. Auf der Basis von repräsentativen Leistungsdaten sowie der Sach- und Personalkosten werden die Relativgewichte entwickelt. Diese sind dann Basis für die finanziellen Bewertungen der einzelnen DRGs.

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