BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Neufassung der Kurarztverträge


Mit den Bundesverbänden der Krankenkassen wurde darüber hinaus eine Anhebung der Vergütungsregelungen um circa 1,5 Prozent vereinbart. Diese neue Regelung soll bereits ab 1. Oktober 2000 gelten. Der Vertrag soll deshalb rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Zur Vervollständigung wird diese Neufassung ebenfalls veröffentlicht, verbunden mit dem Hinweis, dass diese erst nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens durch die Bundesverbände der Krankenkassen in Kraft tritt.
Zum 1. Januar 2001 wird mit den Ersatzkassen ein gesonderter weitgehend inhaltsgleicher Vertrag abgeschlossen, der sich im Hinblick auf die Vergütung (circa 5 Prozent über dem Primärkassenniveau) unterscheidet.
Wegen der umfangreichen redaktionellen Änderungen sind beide Verträge einschließlich der Anlagen 2, 3 und 4 vollständig überarbeitet worden. Die Richtlinien (Anlage 1) werden zurzeit redaktionell und im Hinblick auf inhaltliche Klarstellungen überarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Das Vordruckmuster 25 – Kurvorschlag des Arztes (neue Bezeichnung: Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gemäß § 23 Abs. 2 SGB V) – wird in der Formularkommission entsprechend angepasst.
Anzeige
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.