

Die Berliner Ersatzkassenverbände haben sich mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) darüber verständigt, die belegärztliche Versorgung weiter finanziell zu fördern. In einer „Vereinbarung zur Umsteuerung von Krankenhausfällen“ streben sie an, durch eine qualitätsgesicherte Behandlung und eine verstärkte Kooperation von Haus- und Fachärzten mit Belegärzten planbare Operationen, die bisher ausschließlich in Hauptabteilungen von Berliner Krankenhäusern durchgeführt wurden, belegärztlich zu versorgen. Voraussetzung ist, dass bei einer größeren Zahl von Operationen in Belegabteilungen die Zahl der Operationen in hauptamtlich geführten Abteilungen verringert wird, um eine kostengünstigere Versorgung je Fall zu erzielen. Die Ersatzkassen und die KV Berlin vereinbarten, die bereits im Jahr 2000 bereitgestellten Mittel in Höhe von 1,6 Millionen DM zur Förderung der belegärztlichen Versorgung auch im Jahr 2001 zu zahlen und zugleich einen eigenständigen Honorartopf für die Belegärzte zu bilden.
Außerdem erhalten die Vertragsärzte, die in Belegkliniken überweisen, für die belegärztliche Vor- und Nachbetreuung bei 12 ausgewählten Operationen eine Pauschale von 50 DM je Patient. Die Mittel dafür stammen aus einem zusätzlichen erfolgsabhängigen „Sondervergütungstopf“, in dem 2001 insgesamt 2,1 Millionen DM zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist, dass ein Belegarzt die Operation vornimmt.
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