ArchivDeutsches Ärzteblatt37/1996Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen: Rund 5 000 Beschwerden verhandelt

THEMEN DER ZEIT: Berichte

Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen: Rund 5 000 Beschwerden verhandelt

Glöser, Sabine

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS Die ärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen überprüfen Beschwerden von Patienten, die Ärzten eine fehlerhafte Behandlung unterstellen. Hauptanliegen ist es, zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen den Betroffenen zu kommen. In Berlin legten die Kommissionen nun die Daten für 1995 vor.


Bei den ärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen haben sich im letzten Jahr 8 189 Patienten über eine fehlerhafte ärztliche Behandlung beschwert. Zählt man die aus den Vorjahren noch nicht entschiedenen Beschwerden hinzu, lagen den neun Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen in Deutschland 14 693 Anträge vor. Von den 7 804 bearbeiteten Klagen haben die Betroffenen in 12 Prozent der Fälle ihre Vorwürfe wieder zurückgezogen oder den Fall nicht weiter verfolgt. Dies sind die neuesten Daten der von den Landesärztekammern getragenen Einrichtungen, die auf der Sitzung der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Juni dieses Jahres in Berlin vorgelegt wurden.
Im Jahr 1995 wurden letztlich 5 154 Beschwerden angenommen, bei denen eine Entscheidung in der Sache selbst anstand. Davon gingen allein 1 800 Anträge bei der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern ein. Sie ist für betroffene Ärzte aus Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen zuständig. In 559 Fällen (31 Prozent) wurde ein Behandlungsfehler anerkannt und die Kausalität für den Schadenseintritt bejaht. Demgegenüber wies die Schlichtungsstelle in 1 123 Fällen (62 Prozent) die Patientenvorwürfe zurück. Ähnliche Quoten meldete die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein. Von 773 Anträgen wurden bei 30 Prozent ärztliche Behandlungsfehler anerkannt, 453 Beschwerden (59 Prozent) erkannte die Kommission nicht an. Deutlich geringer fiel die Anerkennungsquote bei der Schlichtungsstelle der Bayerischen Landesärztekammer aus. Sie lag dort bei 14 Prozent. In 193 von insgesamt 224 Fällen machte die Schlichtungsstelle Ärzte nicht für gesundheitliche Schäden von Patienten haftbar. Die Patienten können jedoch ihre Ansprüche gerichtlich verfolgen.


Eifrige Krankenkassen
Die Mitglieder der Ständigen Konferenz befaßten sich zudem mit der Frage, ob den Krankenkassen ein eigenes Antragsrecht vor den Schlichtungsstellen eingeräumt werden sollte. Ein Konsens konnte jedoch nicht gefunden werden. Anlaß für diese schon vor einigen Jahren geführte Diskussion ist offenbar, daß Krankenkassen in zunehmendem Maße Patienten in Schadensfällen unterstützen. Die Kassen glauben sich dabei auf eine entsprechende Regelung im § 66 SGB V beziehen zu können: "Die Krankenkassen können die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind . . ., unterstützen."
Die Handlungsweise der Kassen dürfte auch auf den zunehmenden Wettbewerb unter den Krankenkassen zurückzuführen sein. So können Versicherte von 1997 an unter den gesetzlichen Krankenkassen wählen.
SG

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote