ArchivDeutsches Ärzteblatt19/2001Medizin in der NS-Zeit: Hirnforschung und Krankenmord

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Medizin in der NS-Zeit: Hirnforschung und Krankenmord

Schmuhl, Hans-Walter

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LNSLNS Von 1940 bis 1945 wurd en am Kaiser-Wilhelm-Institut
für Hirnforschung in Berlin etwa 700 Gehirne untersucht,
die von Opfern des Massenmordes an psychisch Kranken
und geistig Behinderten stammten.

Das formlose Schreiben, mit dem Hitler seinen „Begleitarzt“ Karl Brandt und den Chef der „Kanzlei des Führers“, Philipp Bouhler, ermächtigte, psychisch kranke und geistig behinderte Menschen umbringen zu lassen, ist, obwohl erst im Oktober ausgefertigt, auf den 1. September 1939 zurückdatiert. Damit, so vermutet man, sollte symbolisch zum Ausdruck gebracht werden, dass zeitgleich mit dem Krieg nach außen auch der Krieg nach innen eröffnet war – gegen alles, was schwach, elend und unnütz erschien. Den Auftakt bildete die „Aktion T4“, die Vergasung von etwa 70 000 Psychiatriepatienten, vom Januar 1940 bis August 1941. Die neueste, von Heinz Faulstich vorgelegte Schätzung geht davon aus, dass – neben den Opfern der „Aktion T4“ – etwa 117 000 Patienten aus den Heil- und Pflegeanstalten des Deutschen Reichs (einschließlich der annektierten Gebiete) der NS-„Euthanasie“ zum Opfer fielen, sodass man auf eine Gesamtzahl von etwa 185 000 ermordeten Psychiatriepatienten kommt. Rechnet man die schätzungsweise 80 000 Toten in polnischen, sowjetischen und französischen Anstalten hinzu, erhöht sich die Opferzahl auf über 260 000. (1)
Dieser Genozid wurde von Ärzten initiiert, geplant, vorbereitet, gerechtfertigt, durchgeführt und wissenschaftlich begleitet. Man kann gar nicht deutlich genug hervorheben, dass diese Ärzte nicht trotz, sondern wegen ihres ärztlichen Berufsethos zu Vollstreckern eines historisch beispiellosen Aktes der Barbarei wurden. Im Ideenhaushalt des ärztlichen Expertenstabes, der bei dem Massenmord die Fäden zog, waren Heilen und Vernichten eng verknüpft. Diese Ärzte, von denen nicht wenige in der Weimarer Republik als Verfechter einer grundlegenden Psychiatriereform hervorgetreten waren, betrachteten die „Euthanasie“ als eine Chance, ihr Reformkonzept in die Wirklichkeit umzusetzen: Im Zuge der „Euthanasie“ sollte die Masse der chronisch kranken und behinderten Patienten, bei denen alle damals bekannten Therapieformen versagten, vernichtet und so der Weg freigemacht werden für eine Umstrukturierung der Anstaltspsychiatrie, in deren Mittelpunkt die Trennung von Heil- und Pflegeanstalt stehen sollte.
Eugenik als komplementäres Element der Psychiatrie
Auf der Basis dieser Reorganisation des Anstaltswesens sollten dann die in den 20er- und 30er-Jahren neu entwickelten Therapieformen – die „Aktivere Krankenbehandlung“ sowie die Insulin-, Cardiazol- und Elektroschocktherapie – auf breiter Front eingesetzt werden. Durch die enge Verschränkung von Anstaltspraxis und Grundlagenforschung hoffte man, das therapeutische Instrumentarium weiter verfeinern zu können. Die Psychiatrie sollte, wie Prof. Carl Schneider es ausdrückte, „eine im echten Sinne des Wortes ärztlich heilende Disziplin“ werden. Man war zuversichtlich, die Behandlungsmöglichkeiten in naher Zukunft noch erheblich ausweiten zu können: „Die Zeit wird nicht mehr fern sein, da man selbst die so genannte unheilbare Geisteskrankheit der therapeutischen Bemühung zugänglich gemacht haben wird und den Kranken ebenso vor Siechtum wie vor lebenslanger Anstaltsinternierung bewahren kann, sodass er trotz seiner Erkrankung (nach seiner Unfruchtbarmachung) ein tätiges Glied der Volksgemeinschaft bleiben kann.“ (2) Die Eugenik bildete bei der Therapie erblicher Krankheiten und Behinderungen stets ein komplementäres Element – durch die Sterilisierung sollten genetische Defekte in der Generationenfolge „ausgemerzt“ werden.
Die Trias von Therapie, Eugenik und „Euthanasie“ rückte die psychiatrische Erbforschung in den Brennpunkt des Interesses. Der ärztliche Expertenstab an der Spitze des „Euthanasie“-Apparates war sich darüber im Klaren, dass die diagnostischen Möglichkeiten, die zur Verfügung standen, kaum ausreichten, um den Erbgang von psychischen Krankheiten und geistigen Behinderungen zweifelsfrei zu klären. Die Krankenmorde eröffneten nun der psychiatrischen Forschung ganz neue Möglichkeiten: Menschen, die im Zuge des von der „Euthanasie“-Zentrale durchgeführten Selektionsverfahrens aussortiert und zur Vernichtung freigegeben worden waren, die als „interessante Fälle“ aber die Aufmerksamkeit der Forscher auf sich gezogen hatten, konnten zunächst klinisch beobachtet werden, bevor man sie ermordete, um sodann ihre Gehirne zu sezieren und pathologisch zu untersuchen. Dies setzte freilich voraus, dass sich die beteiligten Forscher über elementare allgemein- und berufsethische Normen hinwegsetzten. Wie sich zeigte, hatten viele Forscher damit keine Probleme – es scheint, als sei dadurch, dass man sich grundsätzlich auf das Kategorisieren von Patienten in „lebenswert“ und „lebensunwert“ eingelassen hatte, ein Damm gebrochen.
Zu Beginn des Jahres 1941 – wahrscheinlich am 23. Januar – fand eine Konferenz beim Reichsdozentenführer statt, bei der ein groß angelegter Forschungsplan in Verbindung mit der „Euthanasie“ entworfen wurde. In die vorgesehenen Massenuntersuchungen sollten 14 der 30 anatomischen Institute des Deutschen Reiches einbezogen werden. Zwar ließ sich dieser ambitionierte Plan aufgrund der Kriegsentwicklung nicht verwirklichen, doch unterhielt die „Euthanasie“-Zentrale von 1942 an zwei Forschungsabteilungen: die eine in der Anstalt Brandenburg-Görden unter Leitung von Prof. Hans Heinze (seit Januar 1942), die andere in der badischen Anstalt Wiesloch (seit Ende 1942) beziehungsweise in der Universitätsklinik Heidelberg (seit August 1943) unter Leitung von Prof. Carl Schneider. Gehirne von getöteten Patienten gelangten in verschiedene neuropathologische Laboratorien, unter anderem in die Deutsche Forschungsanstalt für Psychiatrie in München über die ihr vorgeschaltete Prosektur in der Anstalt Eglfing-Haar und das Kaiser-Wilhelm-Institut (KWI) für Hirnforschung über die Prosektur in der Landesanstalt Brandenburg-Görden unter Prof. Julius Hallervorden.
Vom gesunden zum
kranken Gehirn
Das KWI für Hirnforschung, eine Schöpfung des Forscherehepaares Oskar und Cécile Vogt, hatte sich über Jahrzehnte hinweg mit Fragen der Hirnarchitektonik befasst. Die Vogts bemühten sich darum, den vielen von ihnen entdeckten Rindenfeldern bestimmte Hirnfunktionen zuzuordnen, wobei sie auf eine Feinanalyse der individuellen Physiognomie der Hirnrinde abzielten. Der Königsweg dahin schien im Vergleich zu liegen, in der Untersuchung der Gehirne von Menschen, die in irgendeiner Form von der Norm abwichen, Gehirnen von „Ausnahmemenschen“, Verbrechern, Hirnkranken und „Schwachsinnigen“ und von Angehörigen „kulturell zurückgebliebener“ Menschenrassen. Es ging um eine typologisierende Untersuchung der Extreme: Die Erforschung neurologischer Erkrankungen stand immer im Zusammenhang mit den Forschungen zu den „Elitegehirnen“. Praktische Probleme der Neurologie und Psychiatrie spielten im Forschungskonzept der Vogts kaum eine Rolle – und auch die Eugenik lag am Rande ihres Blickfeldes.
Seit Ende der 20er-Jahre, mit der Einrichtung einer institutseigenen Forschungsklinik, nahm am KWI für Hirnforschung das Interesse an der psychiatrischen Praxis zu. Die Verzahnung von Hirnforschung und Anstaltspsychiatrie kam aber zunächst nur schleppend voran. Das änderte sich im Jahre 1937, als Oskar und Cécile Vogt das Institut unter dem Druck der braunen Machthaber verlassen mussten und Prof. Hugo Spatz, bis dahin Leiter des neuropathologischen Labors an der Psychiatrischen und Nervenklinik in München, den Direktorenposten übernahm. Spatz, der ausgeprägt pathologische Interessen verfolgte, verlagerte den Forschungsschwerpunkt des Instituts vom gesunden zum kranken Gehirn, wobei die Pathogenese einzelner Krankheiten und Behinderungen in den Vordergrund rückte und auch die Frage nach Anlage und Vererbung merklich an Bedeutung gewann.
Spatz richtete drei neue Abteilungen ein – für Experimentelle Pathologie und Tumorforschung, Allgemeine Pathologie und Histopathologie – und trieb die Verflechtung des Instituts mit der Anstaltspsychiatrie im Großraum Berlin, insbesondere mit der benachbarten Heil- und Pflegeanstalt Berlin-Buch, energisch voran. In diesem Zusammenhang ist auch die Berufung von Prof. Julius Hallervorden, dem Leiter der Zentralprosektur der psychiatrischen Anstalten der Provinz Brandenburg, zum Leiter der Histopathologischen Abteilung zu sehen. Die Prosektur, die 1938 in die Landesanstalt Brandenburg-Görden verlegt wurde, war fortab eine Außenstelle des KWI.
Der Beginn des Zweiten Weltkriegs markierte eine weitere Zäsur in der Institutsgeschichte. Es entstand eine militärische Parallelstruktur, bestehend aus drei Komplexen: der „Sonderstelle zur Erforschung der Kriegsschäden des Zentralnervensystems“ unter Julius Hallervorden, der „Außenabteilung für Gehirnforschung“ des Luftfahrtmedizinischen Forschungsinstituts unter Hugo Spatz und der „Forschungsstelle für Hirn-, Rückenmark- und Nervenverletzte“ unter Wilhelm Tönnis. Die militärische Überformung der zivilen Strukturen sicherte zwar kurzfristig den Bestand des Instituts, drohte aber langfristig den zivilen Forschungssektor zu überwuchern. Finanziell hing das Institut schon bald am Tropf der Militärs. Die militärische Auftragsforschung überschnitt sich zwar auf manchen Feldern mit dem zivilen Forschungsprogramm, andere Arbeitsschwerpunkte der Vorkriegszeit – vor allem die Untersuchungen zum
angeborenen und früh erworbenen „Schwachsinn“ – ließen sich jedoch nicht fortführen. Die Einbindung in die Begleitforschung zur „Euthanasie“ bot nun die Möglichkeit, diese Forschungsrichtung auch unter Kriegsbedingungen weiter zu betreiben. Gleichzeitig eröffnete sich hier die Möglichkeit, unabhängig von den Militärs Drittmittel einzuwerben und das zivile Forschungsprogramm zumindest notdürftig aufrechtzuerhalten.
Verstrickung in die „Euthanasie“
Das wichtigste Bindeglied zwischen dem KWI für Hirnforschung und der „Euthanasie“-Aktion bildete die Landesanstalt Brandenburg-Görden unter Prof. Hans Heinze. Sie war Sitz der ersten „Kinderfachabteilung“ des Deutschen Reiches. Die 60 bis 80 Betten umfassende, großzügig ausgestattete Abteilung diente ab 1940 als „Reichsschulstation“ zur Ausbildung der Ärzte, die als Leiter weiterer „Kinderfachabteilungen“ vorgesehen waren. Die Vorreiter-Funktion Brandenburg-Gördens bei der Kinder-„Euthanasie“ kam nicht von ungefähr: Heinze gehörte dem „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung schwerer erb- und anlagebedingter Leiden“ an und war somit an den Beratungen zur Planung der Kinder-„Euthanasie“ unmittelbar beteiligt. Ferner war er Mitglied des dreiköpfigen Gutachtergremiums, das über Leben und Tod der angezeigten Kinder entschied. Wie viele Kinder und Jugendliche in Görden getötet wurden, ist ungewiss. Hans-Hinrich Knaape gibt an, dass Kinder in fünf Transporten, im Mai und Juni 1940, in die Gaskammer der so genannten „Pflegeanstalt Brandenburg“, die im Zuchthaus der Stadt Brandenburg eingerichtet worden war, verschleppt und ermordet wurden. (3)
Schon 1940 wurde das KWI für Hirnforschung unmittelbar in die Begleitforschung zur „Euthanasie“ eingebunden. Am 29. April 1940 wurde Julius Hallervorden – zusammen mit anderen Professoren – über die „Aktion T4“ offiziell in Kenntnis gesetzt (es ist freilich mehr als wahrscheinlich, dass er über Heinze bereits viel früher über das „Euthanasie“-Programm Bescheid wusste). Bereits am 15. Mai 1940 erhielt er – im Rahmen der Kinder-„Euthanasie“ – die ersten Gehirne von im Zuchthaus Brandenburg getöteten Kindern. Bis in den Herbst hinein gingen diese Lieferungen weiter. Etwa 100 Kinder wurden aus Görden – vermutlich in zwei Transporten – in das Zuchthaus Brandenburg verlegt und dort vergast. Am 28. Oktober 1940 ging der letzte Transport mit 56 Kindern und Jugendlichen aus Görden in die Gaskammer von Brandenburg. Die Gehirne von etwa 40 Kindern aus diesem Transport finden sich in der Sammlung Hallervorden. Heinze und Hallervorden waren an Ort und Stelle an der Sektion dieser Kinder beteiligt. (4)
Hallervorden und Spatz erhielten auch nach dem Herbst 1940 Gehirne von „Euthanasie“-Opfern, teils aus der Prosektur in Brandenburg-Görden, teils aus den Tötungsanstalten Bernburg und Sonnenstein, teils aus der Anstalt Leipzig-Dösen und anderen Anstalten, seit Anlaufen der „Aktion T4“ auch von Erwachsenen. Mehrere Ärzte, die in Bernburg und Sonnenstein den Gashahn aufdrehten, so zum Beispiel Dr. Heinrich Bunke, Otto Hebold und Dr. Kurt Borm, hatten sich als Gastwissenschaftler am KWI für Hirnforschung aufgehalten. Die Prosektur in der Anstalt Leipzig-Dösen, zuständig für die sächsischen Landesanstalten, wurde nebenher von Dr. Georg Friedrich geleitet, der seit August 1939 in der Außenstelle der Militärärztlichen Akademie zur Erforschung der Kriegsschäden des Zentralnervensystems arbeitete. Als im Oktober 1940 die „Kinderfachabteilung“ in Leipzig-Dösen eröffnet wurde, übernahm Friedrich die pathologische Untersuchung der hier ermordeten Kinder und vermutlich auch der Opfer der „Kinderfachabteilung“ in der Leipziger Universitätskinderklinik. Mehrere Leiter anderer „Kinderfachabteilungen“ hatten am KWI für Hirnforschung hospitiert und schickten von sich aus Gehirne nach Berlin. Besonders enge Verbindungen bestanden zu den Berliner Anstalten. So übernahm Dr. Gertrud Soeken, Oberärztin an der Forschungsklinik des KWI, nach der Umwandlung der Klinik in ein Reservelazarett im Jahre 1939 eine Kinderinfektionsstation am Ludwig-Hoffmann-Hospital. Sie arbeitete nachweislich mit dem Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung schwerer erb- und anlagebedingter Leiden zusammen.
Verschiedene Verbindungslinien führen vom KWI für Hirnforschung in die „Euthanasie“-Zentrale in der Tiergartenstraße 4. Mehrere T4-Gutachter hatten einen direkten oder indirekten Bezug zum KWI: So war Dr. Walther Kaldewey 1930/31 als Assistent am KWI für Hirnforschung tätig gewesen – Auseinandersetzungen mit Oskar Vogt führten zu seiner Entlassung. Kaldewey, der hernach als Direktor der westfälischen Provinzialanstalten Eickelborn und Niedermarsberg sowie der Bremer Nervenklinik tätig war, fungierte 1940/41 als Gutachter der Aktion T4 und nahm auch an den Beratungen zu einem „Euthanasie“-Gesetz im Jahre 1940 teil.
In der neueren Forschung setzt sich mehr und mehr die Ansicht durch, dass die Gehirnlieferungen, die an das KWI für Hirnforschung gingen, nur in geringem Maße zentral gesteuert waren, sondern über die persönlichen Netzwerke liefen, in die das Institut und seine Mitarbeiter eingebunden waren, sei es, dass T4-Ärzte, die am KWI oder in Brandenburg-Görden dafür geschult worden waren, in den Tötungsanstalten von sich aus Gehirne entnahmen und nach Berlin schickten, sei es, dass Ärzte in den Stammanstalten, die mit dem KWI in Verbindung standen, die Sektion in der Tötungsanstalt veranlassten. Das KWI für Hirnforschung hatte es gar nicht nötig, sich Gehirne „auf Bestellung“ liefern zu lassen – ein kollegiales Beziehungsnetz sorgte von sich aus dafür, dass der Nachschub an Gehirnen nach Berlin nicht abriss, ohne dass die Berliner Hirnforscher ihre Wünsche noch eigens hätten anmelden müssen.
Von besonderem Gewicht war schließlich die Verbindung zu Maximinian de Crinis, Ordinarius für Psychiatrie und Neurologie und Direktor der Klinik für Psychiatrische und Nervenkrankheiten der Charité, der seit 1938 dem Kuratorium des KWI für Hirnforschung angehörte. 1940 wurde de Crinis zudem Ministerialreferent im Amt Wissenschaft des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. Gleichzeitig stieg er zur „grauen Eminenz“ im Planungsstab der „Euthanasie“-Zentrale auf. Diese Ämterhäufung bot Spatz die Möglichkeit, im November 1940 einen informellen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 10 000 RM „für die Untersuchungen des Abteilungsleiters Prof. Julius Hallervorden über die organischen Grundlagen des angeborenen Schwachsinns (aufgrund eines großen Materiales von Fällen von Idiotie)“ (5) bei de Crinis einzureichen. Für de Crinis musste klar sein, dass es sich hier um Begleitforschung zur „Euthanasie“ handelte. Gleichwohl befürwortete er das Gesuch Spatz’ nachdrücklich und sorgte dafür, dass der Antrag an die Deutsche Forschungsgemeinschaft weitergeleitet wurde. Tatsächlich flossen Mittel der DFG in die Prosektur in Brandenburg-Görden.
Am 8. Mai 1944 wurde die Abteilung Hallervorden wegen der Bombenangriffe auf die Reichshauptstadt von Berlin-Buch nach Dillenburg verlegt. Nach eigenen Angaben hatte Hallervorden bis zu diesem Zeitpunkt „697 Gehirne erhalten einschließlich derer, die ich einmal in Brandenburg selbst herausgenommen habe“. (6) Jürgen Peiffer gelangt zu dem Ergebnis, dass von den 1 179 von 1939 bis 1944 in den Abteilungen Hallervorden und Spatz untersuchten Gehirnen 707 sicher oder wahrscheinlich von „Euthanasie“-Opfern stammten. (7) Aus einem Aktenvermerk aus der Landesanstalt Görden vom Juli 1945 geht hervor, dass Hallervorden noch zu diesem Zeitpunkt – die Rote Armee hatte die Anstalt längst besetzt – Material aus der Prosektur in Brandenburg-Görden erhielt. Der Krankenmord hatte ein Ende gefunden, die Begleitforschung lief jetzt erst richtig an. (8)


zZitierweise dieses Beitrags:
Dt Ärztebl 2001; 98: A 1240–1245 [Heft 19]

Literatur
1. Faulstich H: Hungersterben in der Psychiatrie 1914– 1949. Mit einer Topographie der NS-Psychiatrie. Freiburg: Lambertus 1998; 582.
2. Schneider C: Schlussbemerkungen. Wissenschaftliche, wirtschaftliche und soziale Bedeutung und Zukunft der psychiatrischen Therapien. Bundesarchiv Berlin, R 96 I/9.
3. Knaape HH: Euthanasie in der Landesanstalt Görden 1939–1945. Vortrag, gehalten auf der Fachtagung „,Eugenik‘ und ,Euthanasie‘ im so genannten Dritten Reich“. Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Lobetal 28.10.–01.11.1989; unveröffentlichtes Manuskript: 6.
4. Peiffer J: Hirnforschung im Zwielicht: Beispiele verführbarer Wissenschaft aus der Zeit des Nationalsozialismus. Julius Hallervorden – H. J. Scherer – Berthold Ostertag. Husum: Matthiesen 1997; 37.
5. Bundesarchiv Berlin, 4991 – alt R 21 – 11065.
6. Aktennotiz Hallervorden, BA Berlin, R 96I/2.
7. Peiffer J: Neuropathologische Forschung an „Euthanasie“-Opfern in zwei Kaiser-Wilhelm-Instituten. In: Kaufmann D, ed.: Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus. Bestandsaufnahme und Perspektiven der Forschung. Göttingen: Wallenstein 2000; 667–698.
8. Dazu jetzt grundlegend: Peiffer J: Assessing Neuropathological Research carried out on Victims of the „Euthanasia“-Programme. In: Medizinhistorisches Journal 1999; 339–356 [Heft 34].

Anschrift des Verfassers:
Priv.-Doz. Dr. Hans-Walter Schmuhl
Am Sportplatz 28
33619 Bielefeld

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