

Die Pflegekassen erwarten vom Gesetzgeber eine sorgfältige Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten für eine Berücksichtigung von Erziehungsleistungen. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Karlsruher Richter der Politik auch den Auftrag erteilt hätten, andere Sozialversicherungszweige wie die Renten- und Krankenversicherung auf mögliche Benachteiligungen von Familien mit Kindern zu untersuchen. Da der Familienlastenausgleich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstelle, könne in einer bloßen Umverteilung von Beitragslasten Versicherter mit Kindern auf Kinderlose innerhalb der Sicherungssysteme keine adäquate Lösung liegen. Hierbei sei insbesondere zu beachten, dass die Akzeptanz der solidarischen Sicherung als solcher nicht durch eine übermäßige Belastung leistungsfähiger Versicherter gefährdet werde. Die Spitzenverbände regten deshalb an, auch die Möglichkeiten einer steuerlichen Berücksichtigung entsprechender Sozialversicherungsbeiträge von Familien mit Kindern intensiv zu prüfen. afp
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