BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer
Erklärung zum Hirntod


Übereinstimmend auch mit der neueren wissenschaftlichen Literatur wird gegenüber anders lautenden und missverständlichen Äußerungen – leider auch einzelner Ärzte – klargestellt:
1. An der biologisch begründeten Definition des Hirntods, an der Sicherheit der Hirntodfeststellung und an der Bedeutung des Hirntods als sicheres inneres Todeszeichen des Menschen hat sich nichts geändert.
2. Nach dem Hirntod gibt es keine Schmerzempfindung mehr. Deshalb sind nach dem Hirntod bei Organentnahmen keine Maßnahmen zur Schmerzverhütung (zum Beispiel Narkose) nötig. Die Tätigkeit eines Anästhesisten bei der Organentnahme – zu Maßnahmen wie zum Beispiel der künstlichen Beatmung, der Kontrolle der Herztätigkeit und des Kreislaufs sowie der notwendigen Ruhigstellung der Muskulatur – dient ausschließlich der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der zu entnehmenden Organe.
Prof. Dr. med. Eberhard Götz
Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Anaesthesiologie und Intensivmedizin
Prof. Dr. med. Falk Oppel
1. Vorsitzender der Deutschen
Gesellschaft für Neurochirurgie
Prof. Dr. med. Werner Hacke
1. Vorsitzender der Deutschen
Gesellschaft für Neurologie
Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe
Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages
Prof. Dr. med. Karl-Friedrich Sewing
Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer
Schildberg, F. W.; Oppel, F.
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