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Gen-Patente: Ärzteschaft fordert Verbot


Das Wissen um die menschliche Anatomie und das Genom des Menschen sind Allgemeingut und keine Handelsware. Deshalb lehnt die Ärzteschaft Patente auf menschliche Gene ab“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe im Vorfeld der ersten Lesung des Biopatentgesetzes im Bundestag am 21. Juni. Er forderte die Parlamentarier auf, die in der Biopatentrichtlinie der Europäischen Union zum Schutz biotechnologischer Erfindungen vorgesehene Patentierbarkeit von Bestandteilen des menschlichen Körpers einschließlich der Gene nicht in deutsches Recht zu überführen. Gene oder Gensequenzen seien keine Erfindungen und deshalb auch nicht patentierbar. Lediglich für Verfahren und einzelne Verfahrensschritte zur Herstellung gentechnisch veränderter Medikamente könnten Verwertungsrechte geltend gemacht werden.
Die Entscheidung des Europäischen Patentamts, das Brustkrebs-Gen 1 (BRCA1) patentrechtlich zu schützen, hält Hoppe für „eine außerordentlich Besorgnis erregende Entwicklung“. Es sei den Recherchen von Greenpeace zu verdanken, dass diese Patenterteilung bekannt geworden ist. „Wir fordern gemeinsam mit Greenpeace den Widerruf des Patents und unterstützen den Appell an den Bundestag und die Europäische Union, die Patentierung von Genen generell zu verbieten“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer.
Auch die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben sich in einer Stellungnahme gegen die Patentierung von Genen ausgesprochen. Sie befürchten, dass dadurch die Intransparenz der Forschung noch weiter zunimmt. Bereits heute nutzten Patentinhaber ihre Monopolstellung beispielsweise bei Arzneimitteln finanziell aus, wodurch die Wirtschaftlichkeit medizinischer Innovationen gefährdet werde. Die Kassen appellierten an die Politik, von einer Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht abzusehen.
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