BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Interpretationsbeschlüsse des Arbeitsausschusses des Bewertungsausschusses


Interpretationsbeschlüsse des Arbeitsausschusses des Bewertungsausschusses (200. Sitzung vom 29. Mai 2001).
Beschluss Nr. 55 zu:
Leistungsposition Nr. 196
„Der zur Berechnung der Leistung nach Nr. 196 erforderliche Leistungsinhalt beinhaltet auch die Beratung über die Bedeutung des Eingriffs sowie über Ablauffolgen und Risiken möglicher physischer und psychischer Auswirkungen nach § 218 c StGB. Diese Leistungsinhalte werden in der Leistungslegende zu Nr. 196 durch die Formulierung „einschließlich Überprüfung der Indikation“ erfasst.“
(Mit Wirkung ab 1. 11. 1999)
Beschluss Nr. 56 zu:
Leistungen nach den Nrn. 2445 bis 2449
„Die Leistungen nach den Nrn. 2445 bis 2449 EBM beinhalten die Kosten für Implantate bei rekonstruktiven Bandersatzoperationen bis zu einer Höhe von DM 50,00. Darüber hinausgehende Implantatkosten sind über die KV mit der zuständigen Krankenkasse abzurechnen.“
(Mit Wirkung ab 1. 10. 2001)
Anzeige
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.