ArchivDeutsches Ärzteblatt27/2001Keine enttäuschten Hoffnungen: Gesundheitliche Ratschläge für Eheschließende aus den 50er-Jahren

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Keine enttäuschten Hoffnungen: Gesundheitliche Ratschläge für Eheschließende aus den 50er-Jahren

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LNSLNS Wer willens ist, sich zu verehelichen, möge nachstehendes beachten und beherzigen:
Gesundheit von Mann und Frau ist ein Grundpfeiler für das Glück in der Ehe. Im gesunden Menschen wohnen gesunder Sinn, Kraft und Schaffensfreude, kurz, alle diejenigen Körper- und Geisteskräfte, die Zufriedenheit im ehelichen Leben und eine gesunde Nachkommenschaft verbürgen.
Besonders unheilvoll sind für Eltern wie für Kinder die Tuberkulose (Schwindsucht) sowie die Geschlechts- und Geisteskrankheiten; nicht minder verderblich wirken Trunksucht, Morphium oder Kokainmißbrauch.
Deshalb ist es für jeden, der heiraten will, heilige Pflicht gegenüber sich selbst, gegenüber seinem künftigen Ehegatten und den erhofften Kindern, daß er sich vorher vergewissert, ob der wichtige Schritt zur Verehelichung mit seinem Gesundheitszustand sich vereinbaren läßt.
Verlobter und Verlobte, jeder von beiden, sollen zu einem Arzt, der ihr Vertrauen genießt, gehen und ihn um sein sachverständiges Urteil bitten. Frei und offen soll ihm die volle Wahrheit gesagt werden. Zu Besorgnis liegt kein Grund vor, denn der Arzt muß volle Verschwiegenheit wahren, setzt sich sogar strafrechtlicher Verfolgung aus, wenn er diese Pflicht verletzt. Rät der Arzt angesichts des augenblicklichen Gesundheitszustandes von der Ehe ab, so sollen die Verlobten auf Vernunft und Gewissen hören und von der Eheschließung bis auf weiteres Abstand nehmen. Viel größer ist der Schmerz und ungleich bitterer ist die Enttäuschung, wenn sie diesem Rat nicht folgen, mit seligen Erwartungen in die Ehe eintreten, hinterher aber mit ihren Hoffnungen Schiffbruch leiden. In der Regel wird übrigens die ärztliche Untersuchung nur die Bestätigung der Heiratsfähigkeit bringen. Schon oft ist die bange Sorge, untauglich für die Ehe zu sein, durch die ärztliche Untersuchung behoben, in vielen Fällen dem Untersuchten daneben wertvoller ärztlicher Rat zur Behebung seines der Verehelichung nicht weiter hinderlichen Leidens zuteil geworden.
Aber auch wer tatsächlich in einem zur Verheiratung nicht geeigneten Gesundheitszustand befunden werden sollte, wird oft genug vom Arzte zugleich erfahren, daß er mit ärztlicher Hilfe seine Gesundheit wiederzuerlangen vermag. Er kann dann einige Zeit später mit gutem Gewissen und mit Aussicht auf wahres Familienglück die Ehe schließen.
Entnommen aus:
Merkblatt für Eheschließende

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