MEDIEN
Patienteninformation: Qualifiziertes Online-Angebot


Der „Sächsische Gesundheitslotse“ ist ein gemeinsames Informationsangebot der Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Das Angebot ist erreichbar unter den Adressen: www.gesundheitslotse-sachsen.de, www.patienteninfo-sachsen.de, www.arztinfo-sachsen.de. Zu den Gründungsmitgliedern des Gesundheitslotsen – hierzu gehören die Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V., die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie (mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst) und die Sächsische Landesärztekammer – sind als Partner noch die sächsischen Zahnärzte und sämtliche deutschen Rehakliniken hinzugekommen.
Jede der beteiligten Institutionen pflegt ihre im Rahmen der Plattform angebotenen Inhalte selbst. Diese sind in jeweils eigenen Browser-Fenstern zugänglich, die ähnlich aufgebaut und mit der jeweiligen Homepage des Anbieters verlinkt sind.
Einige Beispiele für das umfangreiche Informationsangebot:
- Die Sächsische Krankenhausgesellschaft stellt eine Suchroutine nach Postleitzahl und Ortsnamen für alle Krankenhäuser Sachsens zur Verfügung. Weiter enthält die Datenbank unter anderem Angaben zur Kapazität der Einrichtung und zur Anzahl der Intensivbetten, zu den Abteilungen sowie zur Großgeräteausstattung.
- Die KV Sachsen hat eine Datenbank eingestellt, in der sämtliche niedergelassenen sächsischen Ärzte mit den Angaben des Praxisschilds recherchiert werden können. Die Suche ist beliebig kombinierbar nach Name, Fachrichtung, Zusatzbezeichnung, Postleitzahl, Ortsname und allgemeinen medizinischen Suchbegriffen.
- Der Öffentliche Gesundheitsdienst und die staatlichen Gesundheitsämter informieren über ihre Aufgaben und Strukturen. Aufgeführt sind darüber hinaus Kontaktadressen einschließlich Verlinkung auf deren Websites.
- Die Sächsische Landesärztekammer stellt Informationen über die ausschließlich privatärztlich tätigen Ärzte bereit und veröffentlicht gesundheitsrelevante Inhalte wie Mitteilungen von Gesundheitsinstitutionen, gesetzliche Regelungen, Patientenverfügungen, Zuständigkeiten für Beschwerden, Notrufe etc.
Diese Inhalte können den „Grundstock für eine qualifizierte, netzgestützte, ,offene’ Patientenberatung“ bilden, heißt es in einer Pressemitteilung der Landesärztekammer. Wie dies konkret aussehen solle, werde zurzeit von der Landesärztekammer mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie und den Vertretern der Krankenkassen diskutiert.
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