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Europäischer Gerichtshof: Mit Beifall bedacht


Jetzt hat der EuGH seine mit Spannung erwarteten Entscheidungen zur grenzüberschreitenden Inanspruchnahme stationärer Leistungen getroffen – und ausnahmsweise sind alle zufrieden. Die Richter stellten zwar fest, „dass ein System der vorherigen Genehmigung ein Hemmnis für den freien Verkehr medizinischer Krankenhausdienstleistungen darstellt“. Eine solche Beschränkung sei aber gerechtfertigt, um das finanzielle Gleichgewicht der sozialen Sicherungssysteme nicht zu gefährden und ein allen Versicherten zugängliches Krankenhauswesen aufrechtzuerhalten. Den Vertretern der Krankenkassen dürfte ein Stein vom Herzen gefallen sein.
Der Entscheidung lagen die Fälle zweier Niederländer zugrunde. Die Parkinson-Patientin Smits hatte sich in einem Krankenhaus in Kassel behandeln lassen, der Komapatient Peerbooms wurde einer speziellen Therapie an der Universitätsklinik Innsbruck unterzogen. Beiden hatte ihre Versicherung die Genehmigung und damit eine Erstattung der Behandlungskosten verweigert. Nun haben die Richter in beiden Fällen zwar den Genehmigungsvorbehalt anerkannt, ihn aber an Bedingungen geknüpft: Die Kasse muss eine Genehmigung erteilen, wenn die Behandlung durch ihre Vertragspartner nicht rechtzeitig verfügbar ist und sie „in der internationalen Medizin hinreichend erprobt und anerkannt ist“.
Die deutschen Krankenhäuser dürften sich jedenfalls auf Kundschaft aus dem wartelistengeplagten Ausland freuen. Heike Korzilius
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