ArchivDeutsches Ärzteblatt30/2001Pflegeversicherung: Zuschuss für Gegensprechanlage

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Pflegeversicherung: Zuschuss für Gegensprechanlage

afp

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LNSLNS Pflegebedürftige, die sich eine Gegensprechanlage für ihre Wohnungstür einbauen lassen, können hierfür einen Zuschuss der Pflegeversicherung bekommen. Mit diesem jetzt bekannt gegebenen Urteil gestand das Bundessozialgericht (BSG) einer Pflegebedürftigen aus Niedersachsen einen solchen Zuschuss zu. (Az.: B 3 P 3/00 R)
Die an der Parkinson-Krankheit erkrankte Frau musste überwiegend in ihrem Bett liegen. Um von dort aus ihre Besucher identifizieren zu können, ließ sie die Gegensprechanlage einbauen. Einen Zuschuss zu den Kosten von 1 280 DM lehnte die Pflegekasse mit dem Argument ab, das Sicherheitsbedürfnis der Frau gehe „über den üblichen Standard hinaus“. Das BSG dagegen nannte das Bedürfnis der Frau „legitim“. Die Gegensprechanlage sei „eine zuschussfähige Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, weil sie die Selbstständigkeit innerhalb des Hauses fördert“. Für die Höhe des Zuschusses könne die Pflegekasse aber die Einkommensverhältnisse der Pflegebedürftigen ebenso berücksichtigen „wie die Tatsache, dass Gegensprechanlagen auch ohne Vorliegen einer Behinderung weithin zur Steigerung des Wohnkomforts eingebaut werden“. afp

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