

Wer von seiner Versicherung Leistungen beansprucht, muss nachweisen, dass diese zu Recht bestehen. Erhebt zum Beispiel ein Privatpatient gegenüber seiner Krankenversicherung den Anspruch auf Krankentagegeld, verweigert er jedoch die Vorlage eines ärztlichen Attests, so hat er keinen Anspruch auf die Leistung der Versicherung. (Az.: IV ZR 110/99 BGH) rco
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.