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Neues Urteil: Zahnimplantatenur privat


Die Kosten für Zahnimplantate werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur ausnahmsweise übernommen. Dazu zählen Fälle, in denen Implantate im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung notwendig werden, zum Beispiel nach einem Unfall oder bei Kieferkrebs. Diese Regelung ist zulässig, auch wenn es im Einzelfall keine oder keine
vergleichbar gute Alternative gibt, entschied das Bundessozialgericht (Az.: B 1 KR 4/00, 27/00 R).
In einem Fall litt eine 73-Jährige an ausgeprägtem Kieferschwund, sodass eine normale Zahnprothese nicht infrage kam. Ein weiterer Kläger wollte es nicht hinnehmen, dass statt eines Implantats für eine Brücke zwei gesunde Zähne abgeschliffen werden sollten.
Nur in Ausnahmefällen bezahlen die Kassen die Implantate.
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