THEMEN DER ZEIT
Humanismusstreit: Vom Überschreiten des Rubikon


Vor etwa einem Jahr ging Prof. Dr. phil. Dr. h. c. mult. Wolfgang Frühwald mit einem jungen amerikanischen Juristen durch Berlin. Dieser habe ihm einen Kummer anvertraut, über den er offenkundig schon länger nachgedacht hatte. Er komme nicht über den Gedanken hinweg, sagte er, dass seine Generation die letzte sein werde, die auf natürlichem Weg gezeugt worden war. Über diese Episode berichtet Frühwald, Präsident der Alexander von Humboldt-Stiftung und früherer Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), in der jüngsten Ausgabe von „Wirtschaft & Wissenschaft“, der Zeitschrift des Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft. Er selbst hielt die Angst des jungen Mannes zunächst für „ein Produkt ausgedehnter Science-Fiction-Lektüre“. Inzwischen scheint sie ihm jedoch alles andere als abwegig. In mehreren Beiträgen äußerte er seine Befürchtungen, die offenbar von einer Ansprache des Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Prof. Dr. rer. nat. Hubert Markl, ausgelöst worden waren.
Markl hatte sich bei der Hauptversammlung seiner Gesellschaft am 22. Juni gegen den Bundespräsidenten und die Auffassungen der beiden großen christlichen Kirchen gewandt und dezidiert deren Weltanschauung widersprochen. Johannes Rau hatte sich in seiner Berliner Rede am 18. Mai für eine Beibehaltung des Embryonenschutzgesetzes ausgesprochen. „Auch hochrangige Ziele wissenschaftlicher Forschung dürfen nicht darüber bestimmen, ab wann menschliches Leben geschützt werden soll“, sagte Rau. Für Markl dagegen ist eine „befruchtete Eizelle noch lange kein Mensch, jedenfalls nicht als eine naturwissenschaftlich begründete Tatsache; allenfalls dann, wenn wir dem Begriff ,Mensch‘ – und zwar durchaus willkürlich – eine ganz andere Bedeutung zuweisen“. Jeder lebende Mensch gehöre zwar biologisch zur Art Homo sapiens. „Aber Menschlichkeit, Menschenwürde, ja recht eigentlich Menschsein ist mehr als dies Faktum, es ist eine kulturell-sozial begründete Attribution, die sich in der Begriffsbegründung zwar sehr wohl biologischer Fakten bedienen kann, ja muss, die sich aber in ihnen nicht erschöpft.“
Zwar müsse der „Umgang mit Menschenembryonen anderen Normen unterworfen werden als der mit Mäuseembryonen“, doch der „Akt der Zuschreibung des vollgültigen Menschseins wird durchaus verschieden begründet“. Das sei auch der deutschen Rechtsprechung und Lebenspraxis alles andere als fremd, sonst wäre nach Auffassung Markls die weitgehende rechtsfriedliche Regelung von Abtreibungen und die allgemein akzeptierte Verwendung von einnistungshemmenden Mitteln zur Geburtenkontrolle gar nicht möglich.
Gewissensfreiheit
Der Beschluss des britischen Gesetzgebers, Forschung an und mit menschlichen Embryonen und mit Zellkulturen aus solchen Embryonen bis hin zum therapeutischen Klonen in den ersten beiden Lebenswochen unter sorgfältig zu begründenden und kontrollierten Bedingungen freizugeben, bedeutet für Markl keine Verabschiedung Großbritanniens aus der abendländischen Wertegemeinschaft. Dass „willkürliche Entscheidungen – wie jene der Dreimonatsgrenze in der Abtreibung – unvermeidlich sind, sollte bei genauerem Überlegen gerade als Ausdruck menschlicher Gewissensfreiheit und moralischer Verantwortlichkeit gesehen werden“. In diesem Zusammenhang bekennt sich Markl zur „Freiheit eines Nichtchristenmenschen“. Wenn es um bioethische Entscheidungen gehe, die vor allem Beginn und Ende des Lebens beträfen, müsse der Gewissens- und Handlungsfreiheit des einzelnen Menschen in einer freien Gesellschaft ein hoher Rang eingeräumt werden. „Damit ist nicht nur die Freiheit von Eltern, insbesondere von Müttern gemeint, sich, wenn Präimplantations- oder Pränataldiagnostik schwere Entwicklungsstörungen einer Leibesfrucht erwarten lässt, nach ärztlicher Beratung für oder gegen deren Austragen zu entscheiden.“
Markl fühlt sich von „sozialethischen Argumenten“ der Art geschreckt, es könnte die Stimmung in der Bevölkerung für oder gegen Behinderte beeinflussen, wenn es Müttern frei überlassen werde, solche schweren Entscheidungen zu treffen. Dabei werde nämlich verkannt, dass die meisten Behinderungen nicht angeboren seien. Selbst von den angeborenen Fällen könnten auch künftig viele keineswegs viel früher erkannt werden. „An Behinderten wird es der Gesellschaft also bestimmt nicht mangeln.“
Am Ende des Lebens treffe er ebenfalls seine Entscheidung als „freier selbst entscheidungsberechtigter Staatsbürger“. Ausdrücklich begrüßt Markl deshalb die niederländische Euthanasiegesetzgebung. Das holländische Parlament habe „den hohen Wert der Freiheit des Menschen, über sich selbst zu entscheiden, trotz aller Anfeindungen, mutig anerkannt“.
Innere Zerreißprobe
Der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft stimmte auch den Empfehlungen der DFG zur Forschung an embryonalen Stammzellen vom 3. Mai „aus voller Überzeugung zu“. In Anspielung auf die Rede Raus, der vor einem Überschreiten des Rubikon gewarnt hatte, sagte Markl: „Der Rubikon ist kein Fluss, jenseits dessen das Böse lauert; denn das Böse ist, wenn schon, dann längst immer mitten in uns. Der Rubikon ist vielmehr ein Fluss, dem der Mensch ständig selber ein neues Flussbett bahnen muss, weil er das Vertraute vom Unentschlossenen trennt, und den wir deshalb nur wohlbedacht und mit Verantwortung für unser Handeln überschreiten sollten.“
Frühwald fühlte sich durch die Ausführungen Markls zu einer Erwiderung herausgefordert. Nach seiner Auffassung, die er in einem Interview mit der Zeitschrift „Forschung & Lehre“ darlegte, geht es bei der Diskussion über die Forschung an embryonalen Stammzellen „schon längst um viel mehr“. Es gehe nämlich um die Auseinandersetzung zwischen einem „christlichen, zumindest kantianischen Menschenbild auf der einen Seite und einem szientistischen, sozialdarwinistischen Menschenbild auf der anderen Seite“. Der ausgebrochene „Kulturkampf“ (oder „Humanistenstreit“, wie die Auseinandersetzung inzwischen bezeichnet wird) werde so rasch nicht enden.
Frühwald schlägt sich in diesem Streit unmissverständlich auf die Seite des „keineswegs forschungsfeindlichen Bundespräsidenten“. Dabei betont er, dass er die DFG mit ihrer Entscheidung nicht kritisiert, weil die Forschungsgemeinschaft vor einer inneren Zerreißprobe stehe. In Ländern, in denen zum Beispiel der Embryo in den ersten 14 Tagen seiner Entwicklung keine menschliche Würde zugesprochen bekäme, sei auch „nicht die pure Barbarei ausgebrochen“. Im Unterschied zum therapeutischen Nihilismus des 19. Jahrhunderts, in dem das Experiment um des Experimentes willen gepflegt wurde, sei heute die medizinische Grundlagenforschung, auch und gerade im Bereich der Stammzellenforschung, auf therapeutische Ziele ausgerichtet.
Allerdings sei die experimentelle Wissenschaft heute dabei, durch jeweils neu geschaffene Fakten die Grenzen immer weiter in ihrem Sinne hinauszuschieben und damit den Verdacht zu erwecken, die Forschungsfreiheit als einen absoluten Wert auch der Menschenwürde überzuordnen.
Wiederholt werde als Argument für die Forschung an embryonalen Stammzellen die Internationalität der Forschung ins Feld geführt. Doch dies ist nach Auffassung Frühwalds ein ausschließlich wirtschaftliches Argument: „Es geht um den Vorsprung im Wettbewerb, um Verwertungsinteressen.“ Doch bei Fragen um Menschenwürde und Lebensdefinitionen könnten wirtschaftliche Interessen nicht die primär bestimmenden Interessen sein.
Die Behauptung, weil die Gesellschaft die In-vitro-Fertilisation billige und damit „überzählige“ Embryonen in Kauf nehme, dürfe jetzt auch an ihnen geforscht werden, bezeichnet Frühwald als „baren Utilitarismus“. An ihnen zu forschen bedeute, sie zu einem ihnen fremden Zweck zu instrumentalisieren. Das aber sei ein Verstoß gegen die menschliche Würde.
Dr. theol. Wolfgang Huber, evangelischer Bischof von Berlin-Brandenburg und Mitglied des Nationalen Ethikrats, teilt die Befürchtungen Frühwalds. „Wir stehen unausweichlich vor der Frage, an welchen Grundsätzen wir uns orientieren wollen“, schrieb er Anfang August in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Seine Auffassung dazu ist: „Der Grundsatz der unantastbaren Menschenwürde verpflichtet dazu, menschliches Leben insgesamt nicht zu instrumentalisieren; den Menschen auch in den frühesten Entwicklungsstufen des vorgeburtlichen Lebens niemals nur als Mittel zu fremden Zwecken einzusetzen.“ Der Hinweis darauf, dass ein Embryo im Mutterleib vor der Nidation relativ schutzlos sei, sei keine Rechtfertigung dafür, dass der Forscher mit dem Embryo in der Petrischale machen dürfe, was ihm gefällt.
Der Präimplantationsdiagnostik könne aus ethischen Gründen nicht zugestimmt werden, „weil sie gegen die Tendenz zu einer aktiven Vorselektion menschlichen Lebens nicht abzugrenzen ist“. Im Gegensatz zu Markl ist Huber der Ansicht, dass durch dieses Verfahren behindertem Leben nur ein geminderter Lebensschutz zuerkannt werde. In der Frage der Forschung mit embryonalen Stammzellen bezieht der Theologe ebenfalls eine eindeutige Position: „Es kann nicht nur um eine Abwägung der Menschenwürde gegen andere Güter gehen.“ Wer heute der embryonalen Stammzellforschung zustimme, werde sich morgen dem therapeutischen Klonen nicht verweigern können. Und wer therapeutisches Klonen betreibe, habe den Weg zum reproduktiven Klonen bereits beschritten. Denen, die einen nächsten Schritt befürchten, werde beruhigend gesagt, einen solchen Schritt habe niemand im Sinn. „Wird auch nicht im Nachhinein gesagt werden, ,leider‘ habe man zu einem früheren Zeitpunkt den ,Rubikon‘ überschritten, nun sei kein Halten mehr?“ fragt Huber. Gisela Klinkhammer
„Es geht um den Vorsprung im Wettbewerb, um Verwertungsinteressen.“
Prof. Dr. phil. Dr. h. c. mult. Wolfgang Frühwald
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