VARIA: Rechtsreport
Wirtschaftlichkeitsprüfung: Verweis auf hohen Ausländeranteil unzureichend


Das Bundessozialgericht hat die Kürzung als rechtmäßig beurteilt. Es gebe weder in der Literatur noch in der Rechtsprechung hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass bei ausländischen Patienten typischerweise ein medizinisch indizierter Mehrbedarf – hier an Beratungsleistungen – gegenüber deutschen Patienten derselben Arztgruppe bestehe. Die lediglich pauschalen Hinweise könnten einen Mehrbedarf an Leistungen nach Nummer 4 EBM-Ä nicht rechtfertigen. Wenn die Klägerin geltend machen wollte, sie behandle aufgrund ihrer kinder- und jugendpsychiatrischen Zusatzqualifikation gezielt Kinder, die etwa durch Erlebnisse in Kriegsgebieten hochgradig traumatisiert sind, hätte sie dies patientenbezogen darlegen müssen. Im Übrigen ergäbe sich daraus allenfalls ein Mehrbedarf hinsichtlich spezieller kinderpsychiatrischer Leistungen. (Bundessozialgericht, Urteil vom 10. Mai 2000, Az.: B 6 KA 25/99 R) Be
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