THEMEN DER ZEIT
Geschichte und Ethik der Medizin. Zwangsarbeit und Medizin im „Dritten Reich“
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ist bisher kaum untersucht worden. Erste Ergebnisse
zeigen, dass auch hier durchaus Veranlassung besteht,
zum Entschädigungsfonds beizusteuern.
Zwangsarbeit in der NS-Zeit hat es auch in Medizin und Gesundheitswesen gegeben. Diese Tatsache ist sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der historischen Forschung trotz der Aktualität des Themas weitgehend unbeachtet geblieben. Der 104. Deutsche Ärztetag in Ludwigshafen hat vor kurzem eine klare Stellungnahme zur Zwangsarbeit im Dritten Reich verabschiedet: Drei Anträge zu Entschädigungszahlungen für ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, in denen der Vorstand der Bundesärztekammer aufgefordert wird, Krankenhausträgern und ärztlichen Verbänden eine Beteiligung an der Stiftungsinitiative nahe zu legen, wurden mit großer Mehrheit angenommen (1).
Die systematische Ausbeutung von Millionen von Menschen aus den von Deutschland besetzten oder abhängigen Gebieten Europas war Teil des nationalsozialistischen Programms zur „totalen Mobilisierung von Arbeit“. Im Sommer 1944 waren in Deutschland circa 1,9 Millionen Kriegsgefangene und 5,7 Millionen Zivilisten aus dem Ausland offiziell als beschäftigt gemeldet, darüber hinaus wurden auch Häftlinge der Konzentrationslager zu Zwangsarbeit herangezogen. Schätzungen gehen mittlerweile von einer Gesamtzahl von über 12 Millionen Menschen aus, die in verschiedener Weise dem Zwang zur Arbeit im Deutschen Reich oder den besetzten Gebieten ausgesetzt waren (10). Sie stammten überwiegend aus Osteuropa (Sowjetunion und Polen) – hier lag der Frauenanteil bei über 50 Prozent –, aber auch zum Beispiel aus Frankreich oder den Niederlanden; viele von ihnen waren jünger als 20 Jahre.
Unter der Ägide des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel, wurden seit März 1942 allein 2,5 Millionen Personen aus der Sowjetunion zur Zwangsarbeit ins Deutsche Reich gebracht. Die Repressalien, denen diese „Ostarbeiterinnen“ und „Ostarbeiter“ ausgesetzt waren, überstiegen aus rassenideologischen Gründen noch das Verhalten gegenüber polnischen Frauen und Männern und den besser behandelten Personen aus Westeuropa. Die hygienischen Zustände und die Verpflegung in den Internierungslagern, die in nahezu allen deutschen Städten für Zwangsarbeiter eingerichtet wurden, waren häufig völlig mangelhaft. Viele der oft durch zusätzliche Misshandlungen geschwächten Menschen waren binnen kurzer Zeit gesundheitlich zerrüttet und in einem Maße unterernährt, dass sie schließlich arbeitsunfähig – „unbrauchbar“ – wurden und zum Teil auf dem Rücktransport oder in so genannten Krankensammellagern unter menschenverachtenden Bedingungen starben (7).
Einsatz als Putzfrau im Pathologischen Institut: Arbeitskarte für eine russische Zwangsarbeiterin an der Universität Göttingen (Universitätsarchiv Göttingen)
Für den Bereich des Gesundheitswesens liegen nur wenige Einzelstudien vor (3, 4, 8), die vorläufige Schätzungen kaum erlauben. Über die Beschäftigung von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen in staatlichen und kirchlichen Krankenanstalten hinaus sollten noch drei weitere Bereiche einer genaueren Betrachtung unterzogen werden: die Krankenversorgung von Zwangsarbeiterinnen und -arbeitern, die Situation ihrer ebenfalls nach Deutschland verschleppten oder hier geborenen Kinder (6, 9) sowie ihr Missbrauch als Untersuchungsobjekte oder Zwangsprobanden in Klinik und Forschung.
Zwangsarbeit und Medizin am Beispiel Göttingen
Für eine Klärung der genannten Forschungsfelder bedarf es vor allem weiterer Untersuchungen auf lokaler Ebene. Derartige Mikrostudien können Aufschluss über die Praxis von Zwangsarbeit in der Medizin jenseits allgemeiner Erlasse und Verordnungen des NS-Regimes geben. An der Universität Göttingen werden daher am Beispiel der dortigen Universitätskliniken seit zwei Jahren Nachforschungen zu diesem Thema durchgeführt. Dabei hat sich die Annahme bestätigt, dass hier – wie in vielen anderen Krankenhäusern in Deutschland – Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter eingesetzt wurden.
Nach Unterlagen vom Juni 1944 und Januar 1945, die nach einer Recherche beim Internationalen Suchdienst des Roten Kreuzes ermittelt wurden, und einer im Göttinger Stadtarchiv überlieferten Lagerliste der Göttinger Polizeidirektion vom September 1944 schwankte die Zahl der in den Universitätskliniken beschäftigten Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter in diesem Zeitraum zwischen 21 und 30 Personen; diese waren in Lagern untergebracht. Dabei handelte es sich zum größten Teil um Frauen aus der Sowjetunion und aus Polen – geführt als „Ostarbeiterinnen, Ukrainerinnen und Polinnen“ –, aber auch um acht Niederländer. In
den Kuratorialakten des Universitätsarchivs Göttingen findet sich der Hinweis, dass im Juli 1943 die polnischen und ukrainischen Frauen im Waschhaus der Universitätsfrauenklinik, die Niederländer in der Augenklinik untergebracht waren (Abbildung). Bislang konnten mithilfe dieser Akten für einige Personen Einsatzorte und Arbeitsgebiete ermittelt, teilweise auch ihre Identität geklärt werden, so etwa für eine Ukrainerin, die als Reinigungskraft am Pathologischen Institut eingesetzt wurde, sowie je eine Russin in der Zentralküche und dem Materiallager der Kliniken. Darüber hinaus wurden in bisher unbekanntem Umfang auch westeuropäische Fremd- und Zwangsarbeiter in der Klinik oder privat untergebracht.
Wie Unterlagen des Oberpräsidenten der Provinz Hannover belegen,
benutzte die Universitätsfrauenklinik schwangere Zwangsarbeiterinnen aus einem der großen „Gemeinschaftslager“ der Göttinger Industrie- und Gewerbebetriebe für Lehrzwecke. Im April 1944 hatte Heinrich Martius, Göttinger Ordinarius für Gynäkologie und Geburtsmedizin, beim Amt für Volkswohlfahrt um die Zuweisung von „Hausschwangeren“ nachgesucht. Der Einsatz von Frauen in dieser „Funktion“ – Heranziehung zu Hausarbeiten und Verwendung als Lehr- und Untersuchungsobjekte, im Gegenzug Gewährung von Unterkunft und medizinischer Versorgung – wurde, wenn auch unter ganz anderen Vorzeichen, bereits in früheren Phasen der Göttinger Geburtshilfe durchgeführt. Martius wollte in diesem Fall Frauen aus dem Heim der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) in Göttingen rekrutieren. Der Kreisleiter des NSV-Heimes protestierte jedoch resolut gegen dieses Ansinnen mit der Begründung, diese Frauen seien zu „wertvoll“. Er unterbreitete gleichzeitig den Vorschlag „. . . als Versuchsobjekt fremdvölkische Frauen heranzuziehen“, die – so der Kreisleiter – „in genügender Zahl zur Verfügung stehen“. Nachdem der Plan, eine Baracke für schwangere „Ostarbeiterinnen“ zu errichten, verworfen worden war, wies man die Schwangeren in das genannte „Gemeinschaftslager“ ein und brachte sie zu Lehrzwecken in die Universitätsklinik. Dieses Verfahren erwies sich als erfolgreich, einzig die Quantität war offensichtlich noch nicht zufriedenstellend: Ein Oberarzt der Frauenklinik sowie der Kurator der Universität baten in der Folge den Oberpräsidenten der Provinz Hannover um die verstärkte Zuweisung von schwangeren Zwangsarbeiterinnen (Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv, vgl. auch 5).
Krankenbaracken für schwangere Ostarbeiterinnen sind auch an anderen Orten Deutschlands nachweisbar (6, 9). Noch wenig erforscht ist die erhöhte Sterblichkeit der in diesen Einrichtungen geborenen Kinder. Eine gezielt herbeigeführte Mangelsituation für die mehrfach instrumentalisierten Frauen und ihre Säuglinge, die meist zwischen dem ersten und dritten Lebensmonat starben, ist im Kontext der rassenhygienischen Programmatik des NS-Staates zu sehen. Geburten von Zwangsarbeiter-Kindern lassen sich für Göttingen anhand der „Geburtsbücher“ der Universitätsfrauenklinik und der Einwohnermeldekartei der Stadt Göttingen sowohl in der Frauenklinik als auch in einer Entbindungsbaracke auf dem damaligen Universitätssportfeld nachweisen.
Des Weiteren lässt sich anhand von Akten des Oberpräsidenten zum Gesundheitswesen (Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover) und Unterlagen des Universitätskurators zu den „Lohnempfängern“ der Kliniken der Einsatz französischer und niederländischer Medizinstudenten belegen. Diese wurden überwiegend in der Pflegearbeit, aber auch im Labor verschiedener Abteilungen eingesetzt, so in der Hals-Nasen-Ohren-Klinik, der Frauen- und der Nervenklinik. Anfang Juni 1943 ließ der Oberpräsident durch das staatliche Gesundheitsamt in einem Fernschreiben in Aussicht stellen: „Es sind Anfang Juli zu bekommen franz. Medizinstudenten als krankenpflegerische Hilfskräfte zu beliebiger Arbeitsverwendung . . .“ (handschriftliche Notiz des Kurators, Universitätsarchiv Göttingen).
Bei der ärztlichen Versorgung der Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter spielten die Universitätskliniken eine wichtige Rolle. So behandelten sie mehrfach verletzte und erkrankte Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen (sowie auch deren Kinder) – allerdings wohl oft in gesonderten Räumen. Nach der Errichtung spezieller „Sanitätsbaracken“ übernahm ein an die Chirurgische Universitätsklinik notdienstverpflichteter Arzt aus dem annektierten „Protektorat Böhmen und Mähren“ die Betreuung der Kranken; Befragungen eines tschechischen Zwangsarbeiters zeigten, dass dort bei der Versorgung auch Operationen durchgeführt wurden.
Auseinandersetzung mit der Vergangenheit ist notwendig
Der lange Streit um die im Entschädigungsgesetz verlangte Feststellung „ausreichender Rechtssicherheit“ durch den Bundestag ist beendet; mit den Auszahlungen wurde begonnen. Gerade vor diesem aktuellen Hintergrund ist die Rekonstruktion persönlicher Schicksale von Zwangsarbeitern im Gesundheitswesen ein wichtiges Forschungsziel, um Betroffenen wenigstens eine finanzielle Entschädigung zu ermöglichen. Dies ist nur noch bis zum Ende des Jahres 2001 möglich. In diesem Kontext ist auch der Beitritt von Verbänden, Ärztekammern und Kliniken zum Entschädigungsfonds wünschenswert und längst überfällig. Langfristig geht es außerdem um die noch ausstehende Aufarbeitung und historische Analyse des Einsatzes von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern im Gesundheitswesen im Rahmen einer offenen Auseinandersetzung von Medizin und Ärzteschaft mit der nationalsozialistischen Vergangenheit. Nachdem sich der 99. Deutsche Ärztetag in Köln 1996 mit dem Nürnberger Ärzteprozess befasst hatte, wurde auf dem diesjährigen Ludwigshafener Ärztetag mit dem Problem „Zwangsarbeit in der Medizin“ ein weiteres wichtiges Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Es bleibt zu hoffen, dass nach langer Verzögerung weitere Schritte in Richtung historischer Aufklärung und differenzierter Wahrnehmung getan werden.
zZitierweise dieses Beitrags:
Dt Ärztebl 2001; 98: A 2866–2870 [Heft 44]
Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf das Literaturverzeichnis, das über den Sonderdruck beim Verfasser und über das Internet (www.aerzteblatt.de) erhältlich ist.
Anschrift für die Verfasser:
Dr. med. Andreas Frewer
Ethik und Geschichte der Medizin
Georg-August-Universität Göttingen
Humboldtallee 36, 37073 Göttingen
E-Mail: afrewer@gwdg.de.
1.
Dt Ärztebl 2001; 98: B-1242 und 1264–65 [Heft 22].
2.
Herbert U: Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches. Berlin, Bonn: Dietz Verlag 1999 (Erstauflage 1985).
3.
Heusl A: Medizinische Versorgung und ärztliche Betreuung. In: ders., Ausländereinsatz. Zwangsarbeit für die Münchner Kriegswirtschaft 1939–1945, München: Hugendubel 1996; 344–386.
4.
Jenner H: Zwangsarbeiter in Einrichtungen der Diakonie in Hamburg und Schleswig-Holstein. In: Diakonie Korrespondenz 7/2000 „Verletzte Menschenwürde. NS-Zwangsarbeiter in der Diakonie: Hintergründe – Teilergebnisse – Forschungsperspektiven“; 11–37.
5.
Prüger K: Osteuropäische Zwangsarbeiter (1939–1945) im Regierungsbezirk Braunschweig. Untersuchungen zu ihren Lebensbedingungen und ihrem Verhältnis zur deutschen Bevölkerung (Unveröff. Arbeit zur 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien). [ohne Verlag], Göttingen 1988.
6.
Reiter R: Tötungsstätten für ausländische Kinder im Zweiten Weltkrieg. Zum Spannungsverhältnis von kriegswirtschaftlichem Arbeitseinsatz und nationalsozialistischer Rassenpolitik in Niedersachsen. Hannover: Hahn 1993.
7.
Schäfer A: Zur Funktion von Durchgangslagern und Krankensammellagern beim Zwangsarbeitereinsatz im Zweiten Weltkrieg am Beispiel Württembergs. In: Kopcke C (Hrsg.): Medizin und Verbrechen, Ulm: Klemm & Oelschläger 2001; 143–162.
8.
Sparing F: Die medizinische Behandlung von Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Düsseldorf und die städtischen Krankenanstalten. In: Michael Esch et al. (Hrsg.): Die Medizinische Akademie Düsseldorf im Nationalsozialismus. Essen: Klartext-Verlag 1997; 266–294.
9.
Vögel B: „Entbindungsheim für Ostarbeiterinnen“: Braunschweig, Broitzemer Straße 200. Hamburg: Hamburger Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts 1989.
10.
Winkler U: Stiften gehen: NS-Zwangsarbeit und Entschädigungsdebatte. Köln: PapyRossa-Verlag 2000.