

In Deutschland ist die Krankenversichertenkarte
seit 1995 im Einsatz.
Foto: Archiv
Die elektronische Chipkarte, die den herkömmlichen Krankenschein ersetzen soll, sorgt vor der geplanten Einführung 2003 in Österreich für Diskussionen. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) hält die vorgesehene Speicherung von Gesundheitsdaten für datenschutzrechtlich unbedenklich. Dagegen sollten nach Ansicht des Datenschutzrates allenfalls Notfalldaten gespeichert werden, jedoch nur, wenn der Karteninhaber zustimmt.
Entgegen früheren Zusagen hat sich die ÖVP/FPÖ-Koalition auf die Einführung einer Gebühr von 3,63 Euro pro Quartal und Arztbesuch geeinigt. Kinder und Rentner sind ausgenommen. Derzeit müssen die Versicherten je Krankenschein eine Gebühr von 3,53 Euro entrichten. Diese sollte ursprünglich nur bis zur Einführung der Chipkarte erhoben werden. Nach Auffassung der Opposition sollen mit der Chipkartengebühr lediglich die tatsächlichen Probleme der Krankenkassen kaschiert werden.
Der Probebetrieb mit der Chipkarte soll im ersten Halbjahr 2002 mit Ärzten im Burgenland beginnen. Spätestens bis Sommer 2003 sind alle acht Millionen Österreicher mit einer Chipkarte ausgestattet.
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