

Ein Autofahrer hat keinen Anspruch aus einer Vollkaskoversicherung, wenn er ein schneebedecktes Stoppschild übersehen und auf der Kreuzung einen Unfall verursacht hat. Er hätte aufgrund der achteckigen Form des Schildes erkennen müssen, dass er verpflichtet war, anzuhalten. (Amtsgericht Groß-Gerau, Az.: 61
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